Kriterien

Die Sicherstellung der gesundheitlichen ­Versorgung muss sich an der Erfüllung von Kriterien ­messen ­lassen. 

Auf einen Blick  Im Detail

Aus Sicht der Innungskrankenkassen sind dies im Einzelnen:

Das Gesundheitssystem ist ergebnisorientiert, transparent, nachhaltig und unbürokratisch, ohne dabei Einbußen in Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung hinzunehmen.

Konkret ist hier …

z.B. die Einbe­zie­hung patientenzentrierter Quali­täts­­parameter in die Versorgungsgestaltung geboten. Ziel muss es sein, Qualitätskriterien und Qualitätssicherungsverfahren sektorenübergreifend zu vereinheitlichen. Die derzeit u. a. noch auf Leistungserbringer beschränkten Datenzugriffsrechte (ePA) sind auch für Krankenkassen vorzusehen, damit diese z.B. ihren Beratungsmöglichkeiten nach § 25b SGB V nachkommen können.


Die Chancen der Digitalisierung und neuer Technologien werden genutzt. Digitale Technologien, wie KI und robotergestützte Assistenzsysteme, werden zur Entlastung des Gesundheitswesens strukturiert und kontrolliert gefördert. Insbesondere bei administrativen Tätigkeiten und Dokumentationen sowie bei Diagnostik und alltagspraktischen Tätigkeiten, kommen sie zum Einsatz.

Konkret …

besteht die Notwendigkeit eines abgestimmten, schlüssigen Gesamtkonzeptes für eine kohärente Umsetzung des Digital-, Daten- und KI-Rechts.


Das Gesundheitssystem ist stärker am Gemeinwohl denn am Gewinn orientiert. Wirtschaftlichkeit ist tragendes Prinzip der GKV. Dies schließt die Erwirtschaftung von Erträgen nicht aus. Renditen im Gesundheitswesen dürfen jedoch nicht zu Lasten von Versorgungsqualität und Patientensicherheit erwirtschaftet werden. Dies gilt sowohl für Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und MVZ als auch für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel.

Konkret erfordert dies:

Mit dem Ziel der Beitragssatzstabilität ist bei der Weiterentwicklung der Vergütung die Grundlohnsummenentwicklung wieder zu berücksichtigen. Bestehende Ausgabensteuerungsinstrumente wie die Wirtschaftlichkeitsprüfung müssen geschärft sowie ungenutzte Ausgabensteuerungsinstrumente wie Preisdeckelungen genutzt werden. Wir fordern daher u.a. die Senkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimitteln von neunzehn auf sieben Prozent. Ein solidarischer Ausgleich von lohnintensiven und weniger lohnintensiven Beschäftigungssektoren ist anzustreben. Eine Beteiligung der Plattformarbeit und der Digitalwirtschaft an der Finanzierung der Solidargemeinschaft ist umzusetzen.


Das Gesundheitssystem ist von überflüssiger Bürokratisierung entlastet. Hierbei werden jedoch keine förderlichen und zielführenden Maßnahmen unter dem Deckmantel einer vermeintlichen Entbürokratisierung abgeschafft (z.B. Streichung von Qualitätsnachweisen in der Versorgung).

  • Im Hinblick auf den Abbau von Unter-, Über- und Fehlversorgung sind bundesweit einheitliche und klar definierte Krankenhaus-Level einzuführen und die Sektorengrenzen abzubauen.
  • Sektorenübergreifende Versorgung und Planung gilt es als übergreifenden An­satz umzusetzen. Dieser darf nicht an den Grenzen der Bundesländer Halt ma­chen. Ziel ist eine gut erreichbare Grundversorgung sowie die Erreichbarkeit al­ler notwendigen Fachgebiete. Grundsätzlich gilt (auch im Hinblick auf begrenzte Personal- und Finanzressourcen): Ambulant vor stationär. Hierfür sollten die sich in der Praxis gerade bewährenden und potentiell sinnvoll Hybrid-DRG ausgebaut werden.
  • Die Spezialisierung und Standortkonzentration von Kliniken sind voranzutrei­ben. Krankenhäuser, welche die Qualitätsanforderungen nicht erfüllen, müssen aus dem Krankenhausplan herausgenommen werden.
  • Einführung eines Primärarzt- bzw. Hausarzt-Modells zur qualitätsgesicherten und leitlinienorientierten Steuerung der Versorgung. Diese sollen im Zusammenspiel mit den Terminservicestellen (TSS) zu einer schnelleren (für Patienten der GKV diskriminierungsfreien, keine Zwei-Klassen-Gesellschaft) Terminvermittlung bei Fachärzten beitragen.
  • Erhöhung der Attraktivität der Niederlassung für ärztliche Tätigkeit insbeson­dere in unterversorgten Gebieten insbesondere für den allgemeinmedizinischen Bereich.
  • Darüber hinaus fordern wir die Schaffung von Gesundheitszentren im ländli­chen Raum; die Gründung kommunaler medizinischer Versorgungszentren (MVZ, Polikliniken) muss erleichtert werden.
  • Vorteile der Delegation und Substitution zur Entlastung ärztlicher Strukturen nutzen: Die Aufgabenteilung zwischen Ärztinnen und Ärzten und anderen Gesundheitsberufen muss entsprechend der Kompetenzen und der bestehenden Bedürfnisse angepasst werden. Die Wirtschaftlichkeit der Versorgung ist durch geeignete Verfahren der Kostenkontrolle sowie Qualitätssicherung sicherzustellen.

  • Gesamtgesellschaftliche Aufgaben sind nicht über GKV-Mittel, d.h. auch nicht über den Gesundheitsfonds, zu finanzieren. Der Rückzug der Länder aus ihrer gesetzlichen Verpflichtung, sich an den Investitionskosten für Krankenhäuser zu beteiligen, muss zudem gestoppt werden.
  • Budgetierungen sind Teil eines Steuerungsmechanismus, der nicht aufgegeben werden darf.
  • Wir fordern ein Outcome-orientiertes Gesundheitswesen. Die Vergütung von Ärzten soll erfolgsabhängige Bestandteile enthalten - Ziel muss es sein, ein Gesundheitssystem zu etablieren, welches die Gesunderhaltung in den Fokus rückt.
  • Die Krankenkassen müssen alle Rechnungen der Leistungserbringer ausrei­chend prüfen können (z.B. Einzelfallprüfungen, keine Stichprobenprüfungen), weil sie nur so ihrer Funktion als Treuhänder der Beitragszahlenden gerecht werden können.
     

  • Eine mehrkostenfreie Hilfsmittelversorgung ist weiterhin regelhaft zur Verfügung zu stellen und eine qualifizierte Beratung zu gewährleisten.
  • Ausschreibungen von Hilfsmitteln sind wieder zu etablieren; es bedarf einer ge­setzlichen Regelung (wirksame Instrumente zur Ausgabenbegrenzung), um Festbeträge und Qualitätsniveaus rechtssicher festlegen zu können.
  • Eine Stärkung des Wettbewerbs ist anzustreben, denn Kartellbildungen und Preismonopole erschweren die Vertragsverhandlungen. Dabei ist die Beibehal­tung hoher Qualitätsstandards sicherzustellen. Im Übrigen fordern wir die Ab­schaffung der Pflicht zur Bekanntmachung von Verträgen, Anpassungen im Bei­trittswesen sowie Einschränkung von Monopolisierungstendenzen.
  • Wir fordern die Wiedereinführung der Beachtung der Beitragssatzstabilität für den Heilmittelbereich. Die Grundlohnsummenentwicklung ist hierbei zu berück­sichtigen.

  • Innovation braucht Verbindlichkeit: Daher sind klare und verbindliche Regelun­gen zur zeitnahen Überführung von Innovationsfondsprojekten in die Regelver­sorgung zu etablieren, sobald ein entsprechender Wirksamkeitsnachweis vor­liegt.
  • Im Hinblick auf die Schwierigkeiten bei der Evaluation von Projekten des Inno­vationsfonds fordern wir ein wirksames Instrument (z.B. systematische Über­sichtsarbeiten) zur Generalisierbarkeit von Projektergebnissen. Ziel ist die bes­sere Vergleichbarkeit von Projekten zum Transfer in die Regelversorgung.

  • Eine Zusammenarbeit und Kooperation auf europäischer Ebene wird begrüßt: wie z.B. im Rahmen des Europäischen Gesundheitsdatenraums (European Health Data Space - EHDS), der grenzüberschreitenden Versorgung oder auch bei der europäischen Zulassung und europaweiten Verfügbarkeit von Arzneimit­teln (Reform des EU-Arzneimittelrechts) bis hin zur Bekämpfung grenzüber­schreitender Gesundheitsgefahren (HERA - EU-Behörde für Krisenvorsoge und -reaktion).
  • Nationale Kompetenzen in sozialen Sicherungssystemen müssen bei der Ver­sorgungsgestaltung dennoch gewahrt bleiben und Eingriffe in die nationalen Inf­rastrukturen, z.B. der Telematik, ausgeschlossen werden.

  • Allgemein muss sich der Mehrwert digitaler Versorgungslösungen (z.B. auch Te­lepflege) in einer Verbesserung der Versorgungsqualität, der Patientenzufrieden­heit und Lebensqualität sowie in Verbesserung der Wirtschaftlichkeit („Return of Invest“) zeigen. Immer noch bestehende nicht interoperable Digitalisierungslösungen, die eine sektorübergrei­fende Vernetzung erschweren, sind abzuschaffen. Der systembruchfreie Austausch zwischen sämtlichen Sozialversicherungsträgern ist zu gewährleisten.
  • Digitaler Versorgungswettbewerb braucht Regeln: Neue Wettbewerber, wie z.B. Technologie-Unternehmen, Portale, vertikal integrierte Konzerne, müssen sich an die „geltenden Spielregeln“ halten und die Entscheidungsfreiheit der Patienten gewährleisten.
  • Digitale Technologien, wie KI oder robotergestützte Assistenzsysteme, müssen weiter vorangetrieben werden, denn sie entlasten das Gesundheitssystem - z.B. Ärzte und Pflegekräfte - bei administrativen Tätigkeiten und Dokumentationen sowie bei Diagnostik und alltagspraktischen Tätigkeiten. Dabei müssen auch ethische Fragen der KI-Nutzung aufgenommen werden.
  • Insgesamt besteht die Notwendigkeit eines abgestimmten, schlüssigen Gesamt­konzeptes für eine kohärente Umsetzung des Digital-, Daten- und KI-Rechts. Eine unterschiedliche Auslegungspraxis und Zuständigkeiten der Überwachungsbehörden sollte durch Zentralisierung der Zuständigkeit vermieden werden.

  • Die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) muss nutzerfreundlich ge­staltet sein. Etwaige Hürden für Identifizierung und Authentifizierung sind abzu­bauen.
  • Noch immer verfügen nicht alle Teile der Bevölkerung über eine digitale Kompe­tenz; hier gilt es, Abhilfe zu schaffen. Dabei sollten digitale Anwendungen wie die ePA selbsterklärend und intuitiv zu bedienen sein.
  • (Übergangs-) Lösungen für diejenigen in der Bevölkerung, die nicht technikaffin sind oder diese auf Grund ihres Gesundheitszustandes nicht bedienen können, müssen parallel bereitgehalten werden.

  • Bei der Einführung der digitalen Anwendungen im Gesundheits- und Pflegebe­reich ist das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten.
  • Die Voraussetzung von wissenschaftlich belastbaren Nutzendefinitionen bei Ent­scheidungen zur Zulassung und zur Erstattung neuer Produkte sowie die Ver­handlung des angemessenen Preises gemessen am vorliegenden Nutzen ab Markteintritt, müssen unmittelbar gewährleistet werden.

  • Im Hinblick auf die Selbstverwaltung gilt: Keine Eingriffe des BMG bzw. der gematik in Kernbereiche der GKV. Stattdessen muss die Handlungs- und Gestal­tungskompetenz der Selbstverwaltung gestärkt werden.
  • Weder das BMG noch die gematik dürfen am Wettbewerb teilnehmen, indem sie z.B. selbst Marktakteur werden oder Umsetzungsprozesse der Krankenkassen übernehmen. Hierzu ist die Festlegung eines einheitlichen und gemeinsamen Gesetzesrahmens wichtig, bei dem darüber hinaus erweiterte Zulassungsverfah­ren und Sicherheitsbewertungen für individuelle kassenspezifische Lösungen ab­gelehnt werden.

  • Keine einseitige Finanzierung durch die GKV: Eine faire Beteiligung aller Akteure des Gesundheitssystems an den Kosten der Digitalisierung muss sichergestellt werden.
  • Gesamtgesellschaftliche Aufgaben - wie z.B. die Finanzierung der gematik - sind nicht von der GKV, sondern vom Bund zu tragen.
  • Das Wirtschaftlichkeitsgebot muss auch im Bereich Digitalisierung gelten: Wie im Bereich der Arzneimittelversorgung sollte ein Informationssystem für Leistungser­bringer über Nutzen und Wirtschaftlichkeit von Digitalen Gesundheits- bzw. Pfle­geanwendungen eingeführt werden. Wirtschaftlichkeit sollte neben dem Nach­weis der Versorgungseffekte als Kriterium der Vergütung herangezogen werden.
  • Sofern für die Entwicklung kommerzieller Produkte Daten aus dem Forschungs­datenzentrum genutzt werden, haben die Krankenkassen eine Kompensation zu erhalten. Denkbar wäre z.B. eine Beteiligung am Umsatz durch eine nachgela­gerte Gebühr (ähnlich GEMA).

  • Wir begrüßen die beschlossene Verordnung zum Europäischen Gesundheitsda­tenraum (European Health Data Space - EHDS). Die Innungskrankenkassen for­dern jedoch, dass - wenn private Unternehmen Daten für ihre Geschäftszwecke nutzen, um z.B. Produkte auf Basis dieser Daten auf den Markt zu bringen - die Nutzung dieser Daten der Solidargemeinschaft, z.B. bei Erstattungsverhandlun­gen, preismindernd berücksichtigt werden.

  • Die Innungskrankenkassen begrüßen die Initiativen u.a. zur Bekämpfung von Lieferengpässen und zur Beachtung von Umweltstandards in der EU-Pharmast­rategie. Eine strukturierte Herangehensweise auf europäischer Ebene gilt es zu unterstützen.
  • Nach der Etablierung von E-Rezept und ePA sind den Krankenkassen nun Mög­lichkeiten zur direkten Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS)-Beratung an Hand von Medikationsplan und Medikationsliste zu geben.
  • Transparenz über die Forschung- und Entwicklungsergebnisse: Verpflichtung der Hersteller zur Veröffentlichung klinischer Studienergebnisse mit regelhafter Kon­trolle und ggfs. Sanktionsbewehrung bei Verstoß gegenüber Herstellern und Sponsoren.
  • Rabattverträge sind beizubehalten. Sie garantieren Planbarkeit für Generikahersteller und stärken die Liefersicherheit von Arzneimitteln.

  • Keine Gießkannenförderung für überalterte Apothekenstrukturen durch pau­schale Honorarerhöhung; stattdessen eine kostenneutrale Neuordnung der Apo­thekenhonorierung mit Anreizen zur Versorgung im ländlichen Raum.
  • Der Versandhandel und Tele-Pharmazie sind als Optionen der Versorgung ge­rade im ländlichen Bereich zu erhalten bzw. zu ermöglichen.

  • Die Preisspirale bei patentgeschützten Arzneimitteln ist zu durchbrechen. Beste­hende Ausgabensteuerungsinstrumente wie die Wirtschaftlichkeitsprüfung müs­sen geschärft sowie ungenutzte Ausgabensteuerungsinstrumente wie Preisde­ckelungen genutzt werden.
  • Wir fordern die Senkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimitteln von neunzehn auf sieben Prozent.
  • Das AMNOG-Nutzenbewertungssystem ist im Hinblick auf immer frühere Arznei­mittelzulassungen mit zum Teil unreifen Daten zu modernisieren, um wieder sachgerechte Preisverhandlungen zu ermöglichen.
  • Die Innungskrankenkassen fordern die rückwirkende Gültigkeit des Erstattungs­betrages ab Tag Eins des Patentjahres sowie eine Nichtverlängerung der gehei­men Erstattungspreise.
  • Die Importförderklausel für Arzneimittel hat sich als Instrument für eine wirtschaft­liche Arzneimittelversorgung bewährt. Sie erfüllt nach wie vor ihren Zweck und leistet einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Kostenentwicklung im Arz­neimittelbereich.

  • Die aufwendige Prüfung des „überwiegenden Unterhalts“ bei bestehendem Fami­lienverbund muss entfallen.
  • Die Einkommensgrenzen von Familienversicherung und einheitlicher Einkom­mensgrenze (Minijob-Grenze) sind zu vereinheitlichen.
  • Familienversicherung ohne Altersbegrenzung bei Versicherten mit Behinderung: Eine Familienversicherung wird ohne weitere Prüfung durchgeführt, wenn eine Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung (GdB von z.B. 50) vorliegt.

  • Aufgrund erheblicher Schwierigkeiten der Arbeitgeber in der Praxis ist eine auto­matisierte Zustellung der eAU an die Arbeitgeberschaft zwingend zu etablieren. Er­gänzend wäre die Verknüpfung mit dem Ausgleichsverfahren sinnvoll: Automati­sierter Antrag auf Erstattung der U1.

  • Wir plädieren für den Wegfall der verpflichtenden Information der Krankenkassen bei Erhöhung des Zusatzbeitrags. Die Versendung der Information ist nicht nur in Hinblick auf Ressourcennutzung bedenklich, auch sind die Portokosten eine nicht vernachlässigbare Größe für die GKV. Stattdessen kann der Informationspflicht über digitale Kanäle (Webseite, Newsletter) nachgekommen werden.

  • Wichtig ist, dass Maßnahmen, die für das Gesundheitssystem förderlich und ziel­führend sind, nicht unter dem Deckmantel einer vermeintlichen Entbürokratisierung gestrichen werden (z.B. Streichung von Qualitätsnachweisen in der Versorgung).

  • Der Ressourcenverbrauch des Gesundheitssystems muss durch bewussten Ver­zicht und angemessenen Gebrauch minimiert werden. Dazu gehört es, dass Maßnahmen ergriffen werden, um Über-, Unter- und Fehlversorgung in unserem System zu begegnen.
  • Zweitmeinungsverfahren sollen ausgeweitet werden, um unnötige Behandlungen und Therapien einzudämmen.
  • Darüber hinaus sollte bei Früherkennungsprogrammen, sog. „Screenings“, immer mitgedacht werden, ob ein flächendeckendes Verfahren tatsächlich zielführend ist – „Precision Prevention“ ist hierbei das Stichwort. Individuelle Risikoanamnesen sind oftmals zielführender als Angebote für alle, wie z.B. bei der familiären Hypercholesterinämie. Dort wo flächendeckende Verfahren wirksam sind, müssen diese jedoch erhalten bleiben. Die Entscheidung, welches Früherkennungsverfahren angewendet wird, muss dabei der gemeinsamen Selbstverwaltung (Gemeinsamer Bundesausschuss – G-BA) überlassen bleiben.
  • Wir fordern die Verringerung des Antibiotikaverbrauchs. Die Inanspruchnahme der abklärenden Diagnostik, die einen zielgerichteten Einsatz antibiotischer Arz­neien ermöglicht und den „präventiven“, leider oft nicht notwendigen, Einsatz an­tibiotischer Therapien zurückfahren kann, ist deutlich auszubauen. Somit können nicht nur Resistenzen vermieden werden, auch werden die Wasserkreisläufe we­niger stark belastet.
  • Es bedarf der konsequenten Umsetzung eines „Health-in-all-Policy“-Ansatzes, d.h. der Verankerung der Gesundheit in allen Politikfeldern. Ressort- sowie poli­tikfeldübergreifende Zusammenarbeit im Sinne einer Gesundheit als gesamtge­sellschaftliche Aufgabe muss im Fokus der Bemühungen stehen, um die Bevöl­kerung bestmöglich gesund zu erhalten.
  • Zu einem effizienten System zählt ebenso die Ausweitung von Telemedizin und Video-Sprechstunden. Hierbei entfallen zudem Fahrtwege, die die Umwelt belas­ten können.
  • Es gilt Telemedizin und E-Health-Lösungen besser in die Versorgung zu integrie­ren.

  • Den Einsatz umweltfreundlicher Materialien und Techniken sowie die Energieeffi­zienz im Gesundheitssystem gilt es zu erhöhen. Dies könnte durch gezielte Poli­tikmaßnahmen, Anreizprogramme für nachhaltige Praktiken und eine verbesserte Ausbildung und Sensibilisierung der Gesundheitsdienstleister erreicht werden. Hier könnte z.B. auf den Einsatz von recycelbaren medizinischen Produkten und die Implementierung von Energiemanagementsystemen in Krankenhäusern, um den Energieverbrauch zu reduzieren und erneuerbare Energien zu nutzen, ge­setzt werden.