Der IKK e.V.
Nah an den Interessen der Mitglieder und in enger Abstimmung mit ihnen bringt der IKK e.V. die Meinungen, Positionen und Konzepte von Innungskrankenkassen in die Diskussion - zum Nutzen der Vereinsmitglieder und der Versicherten der Innungskrankenkassen.
Unsere Ziele
Wir stehen für den Erhalt einer solidarisch und paritätisch finanzierten GKV. Eine weitere Zentralisierung und Verstaatlichung des selbstverwalteten Gesundheitswesens lehnen wir ab. Gemeinsam wollen wir an dem Bestand und an der Selbstständigkeit eines handwerks- bzw. mittelstandsnahen Krankenkassensystems festhalten.
Mit der gemeinsamen Interessenvertretung positionieren wir sowohl die unternehmenspolitischen als auch die versorgungspolitischen Interessen der Innungskrankenkassen sowie ihrer Versicherten und Arbeitgeber, also der Beitragszahler.
Am 12. März 2008 gründeten acht Innungskrankenkassen mit über drei Millionen Versicherten den IKK e.V. Heute gehören der Interessenvereinigung die IKK Brandenburg und Berlin, die IKK classic, die IKK gesund plus, die IKK - Die Innovationskasse, die IKK Südwest sowie die BIG direkt gesund mit 5,1 Millionen Versicherten an.
Das Ziel des Vereins wird in der Satzung erläutert:
(1) Zweck des Vereins ist die Förderung und Vertretung der Interessen seiner Mitglieder. Die Interessenvertretung erfolgt gegenüber allen wesentlichen Beteiligten des Gesundheitswesens, insbesondere gegenüber der Politik, Sozialpartnern, Spitzenverband Bund und anderen Krankenkassen und -arten, Leistungserbringerverbänden, Trägern der Sozialversicherung, Behörden, Gerichten und der Wissenschaft.
Es geht dem Verein darum, die Bedürfnisse der Versicherten und die Interessen der Arbeitgeber der sechs Krankenkassen immer wieder in die politische Diskussion zu bringen. Denn Versicherte und Arbeitgeber im Handwerk, in kleinen und mittleren Unternehmen und im Handel haben andere Interessen als Menschen in anderen wirtschaftlichen Zweigen.
Für die Mitglieder des Vereins ist eines wichtig: Optimaler Gesundheitsschutz mit gutem Service.
Satzung
Die Satzung der Gemeinsamen Vertretung der Innungskrankenkassen e.V. gibt Auskunft über Zweck, Aufgaben und Organisation des Vereins. Sie wurde in der Gründungsversammlung am 12. März 2008 beschlossen.
Satzung der Gemeinsamen Vertretung der Innungskrankenkassen e.V.
zuletzt geändert am 25. Mai 2023
Zahlen und Fakten
Einnahmen und Ausgaben GKV insgesamt 2023
Die Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) insgesamt beliefen auf 304.370 Mio. € (Einnahmen) und auf 306.240 Mio. € (Ausgaben). Das macht ein Finanzergebnis von -1.871 Mio. €.
Einnahmen und Ausgaben der Innungskrankenkassen 2023
Die Innungskrankenkassen haben 20.798 Mio. € eingenommen und 20.822 Mio. € ausgegeben. Das macht ein Finanzergebnis von -24 Mio. €.
Die IKK-Leistungsausgaben pro Versicherten 2023
3.831,44 € haben die Innungskrankenkassen pro Versicherten ausgegeben. Davon wurden 1.233,27 € für Krankenhausbehandlungen, 599,30 € für die ärztliche Versorgung und 679,03 € für Arzneimittel aufgewendet.
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Innungskrankenkassen: Entstehung und Geschichte
Wer Zukunft gestalten will, muss seine Geschichte kennen. Die heutigen Innungskrankenkassen mit ihren über fünf Millionen Versicherten schauen auf eine über 750-jährige Tradition zurück.
Krankheitsverhütung und Vorbeugung, qualitativ hochwertige medizinische Versorgung und angemessene Nachsorge – dies ist Auftrag der IKK-Gemeinschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Die IKK setzt auf Qualität und Innovation in der medizinischen Versorgung. Als Krankenversicherung für das Handwerk ist die IKK die einzige branchenbezogene Krankenkasse in Deutschland. Ursprünglich im Handwerk gegründet, ist sie mit den Belangen der kleinen und mittelständischen handwerklichen Unternehmen und ihren Beschäftigten bestens vertraut.
Wenn Sie mehr über die Geschichte und Entwicklung der modernen Innungskrankenkassen wissen möchten:
- Ursprünge
Die Innungskrankenkassen blicken auf eine lange Historie zurück. Ihre Wurzeln reichen bis ins Mittelalter. Damals schlossen sich Handwerker zu Gilden und Zünften zusammen, um sich gegenseitig zu unterstützen. Die Idee der Solidarität im Handwerk war geboren. Zu den Hilfeleistungen der Gilden und Zünfte gehörten auch soziale Leistungen, wie etwa die Unterstützung im Krankheitsfalle. Zuständig hierfür waren die so genannten Krankenladen und -kassen, die der eigentliche Ursprung der heutigen Innungskrankenkassen sind.
- 1883–1917
Im Zuge seiner Sozialgesetzgebung führte 1883 der deutsche Reichskanzler Otto von Bismarck die allgemeine Krankenversicherung ein. Damit wurden die Innungskrankenkassen zu Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung. Fünf Jahre nach der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung waren bereits 55.400 Handwerker in 401 Innungskrankenkassen versichert. Bis zur Jahrhundertwende verdreifachte sich die Zahl der Mitglieder auf 160.000 Versicherte in rund 610 Innungskrankenkassen.
- 1918–1945
Bei Ausbruch des Ersten Weltkriegs waren bereits 950 Innungskrankenkassen gegründet, die rund 390.000 Menschen versicherten. Im Laufe des Krieges verloren sie fast 45 Prozent ihrer Mitglieder. Während der Zeit der Weimarer Republik schlossen sich viele Innungskrankenkassen zusammen, um ihre Kräfte zu bündeln. Auch die Politik wünschte sich große Solidargemeinschaften, an der eine möglichst breite Masse der Bevölkerung teilhaben sollte. Die neuen Innungskrankenkassen waren tatsächlich auch leistungsfähiger und effizienter. Sie traten in gesundheitspolitischen Fragen selbstbewusster auf und konnten ihre Interessen nachhaltiger vertreten als die kleinen Innungskrankenkassen zuvor.
Nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten entwickelten sich die Krankenkassen allgemein zu weisungsgebundenen Ausführungsorganen ohne größere gesundheitspolitische Gestaltungsspielräume – das „Führerprinzip“ war auch bei den Kassen allgegenwärtig. Da ursprüngliche Gemeinschaftsaufgaben, zu der auch die Krankenversicherung zählte, nun von den Landesversicherungsämtern übernommen wurden, gab es für die einzelnen Kassen kaum noch die Möglichkeit, durch besondere Einrichtungen oder Leistungsangebote ein eigenes Profil zu entwickeln.
- 1945–1989
Nach dem Zweiten Weltkrieg standen auch die Innungskrankenkassen vor einem Neubeginn. Dieser sah je nach Besatzungszone verschieden aus, da die Regierungsgewalt zunächst in den Händen der alliierten Besatzungsmächte lag und wichtige politische Entscheidungen, auch im Bereich Sozialpolitik, von ihnen getroffen wurden.
In der sowjetischen Besatzungszone, aus der 1949 die DDR hervorging, wurde die Tradition der Innungskrankenkassen nicht weitergeführt. Schon 1947 wurde die Einheitsversicherung eingeführt, welche alle anderen Formen der Sozialversicherung ersetzte. Für das Handwerk, das ohnehin stark von tief greifenden sozialistischen Reformen betroffen war, bedeutete dies einen weiteren Identitätsverlust.
In den drei Westzonen wurde die soziale Marktwirtschaft eingeführt, in der gerade die Krankenversicherung zu einer der tragenden Säulen bestimmt wurde. Wie diese allerdings ausgestaltet werden sollte, war zunächst höchst umstritten. Schließlich entschied man sich aber für das Modell der gegliederten Sozialversicherung. Das so genannte Selbstverwaltungsgesetz wurde 1951 verabschiedet. Es war ein entscheidender Schritt für die Krankenversicherungen: Es ersetzte das Staats- durch das Selbstverwaltungsprinzip und regelte damit die in Grundsätzen bis heute gültige Struktur des GKV-Systems.
In den folgenden zwei Jahrzehnten verzeichnete die Bundesrepublik ein starkes wirtschaftliches Wachstum, was es ermöglichte, die sozialen Leistungen – insbesondere die der gesetzlichen Krankenversicherung – erheblich zu erweitern. Dabei waren es gerade die Innungskrankenkassen, die neue Ansätze wie Prävention und Prophylaxe in ihren Leistungskatalog aufnahmen und damit einen hohen Innovationsgeist zeigten. In der Zeit des Wirtschaftswunders blühten die Innungskrankenkassen auf und verzeichneten stetig steigende Mitgliederzahlen: 1961 wurde erstmals die Millionengrenze überschritten.
Ab Mitte der siebziger Jahre, als sich die wirtschaftliche Situation konsolidierte, zeigte sich, dass es immer schwieriger wurde, die ständige Ausdehnung des Leistungskataloges der Krankenkassen zu finanzieren. Diese Entwicklung führte im Folgenden zu einem Fokus des Gesetzgebers auf Kostendämpfungsmaßnahmen.
- 1990 bis heute
In den neunziger Jahren erweiterten die Innungskrankenkassen sowohl ihren Versichertenkreis als auch ihr Leistungsspektrum: Waren die Innungskrankenkassen zunächst nur auf Versicherte aus dem handwerklichen und gewerblichen Bereich beschränkt, wurden immer weitere Personengruppen einbezogen – ohne aber die Bedürfnisse der Kernzielgruppen, die Handwerker und die Mittelständler, aus den Augen zu verlieren. Das Leistungsspektrum passte sich entsprechend der medizinischen Entwicklung den gesellschaftlichen Erfordernissen und wirtschaftlichen Möglichkeiten an.
Nach der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 galten die bundesdeutschen Strukturen des Gesundheitssystems auch in der DDR. Im Einigungsvertrag wurde geregelt, dass das Kassensystem der Bundesrepublik von den neuen Bundesländern übernommen wurde. Der erste Antrag zur Gründung einer Innungskrankasse auf ostdeutschem Boden erfolgte bereits im August 1990 durch die Innung der Potsdamer Friseure. Bis Ende des Jahres sollten noch 16 Innungskrankenkassen in den neuen Bundesländern folgen.