Liebe Leserin, lieber Leser,
schon lange waren sie angekündigt, nun liegen sie – immer noch inoffiziell – vor: Die Referentenentwürfe für das KHVVG und das GVSG.
Gerade das KHVVG war anfangs mit großen Hoffnungen verbunden, enthielten doch die ursprünglichen Empfehlungen der Regierungskommission zielführende Vorgaben für eine qualitätsverbessernde Krankenhausstrukturreform. Was nun allerdings auf dem Tisch liegt, ist weniger eine Struktur- denn eine misslungene Finanzierungsreform. Zum einen, weil wesentliche Punkte erst später durch zustimmungsbedürftige Rechtsverordnungen definiert werden sollen und schon jetzt die Regeln durch zahlreiche Ausnahmetatbestände zu Gunsten der Bundesländer verwässert sind. Zum anderen, weil die Reform maßgeblich zu Lasten der Beitragszahlenden finanziert werden soll: Neben der Anhebung der Landesbasisfallwerte und der bereits unterjährigen Übernahme aller Tarifkostensteigerungen ist es vor allem der Transformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden Euro, der hälftig aus Mitteln des Gesundheitsfonds – also Beitragsgeldern (!) – finanziert werden soll, der von der GKV abgelehnt wird. Damit hat sich der Minister die Reform bei den Ländern mehr als teuer erkauft. Die Länder, die zwar ihre Planungshoheit immer wieder betonen, sollen auch nun wieder ihre Finanzverpflichtung auf die Beitragszahlenden abwälzen können. Hier stellt sich (wieder einmal) die Frage der Verfassungsmäßigkeit!
Doch auch im Hinblick auf das GVSG ist eine Kurskorrektur geboten. Denn auch ihm wird schon zurecht das Etikett „Ausgabensteigerungsgesetz“ angeheftet. Zwar begrüßen die Innungskrankenkassen ausdrücklich eine Verbesserung der hausarztzentrierten Versorgung. Die mit dem Gesetz aber ebenfalls verbundene „große Honorarreform“ für die Hausärztinnen und Hausärzte lehnen die Innungskrankenkassen indes wegen zahlreicher Doppelfinanzierungen von Leistungen ab. Von den drohenden Doppelstrukturen (Stichwort: Gesundheitskioske) ganz zu schweigen.
Fazit: Die Innungskrankenkassen fordern den Gesetzgeber wie die Politik noch einmal eindringlich auf, die derzeit auf den Weg gebrachten Gesetze zu überdenken und an den entscheidenden Stellen neu zu justieren, damit wirkliche Strukturverbesserungen erreicht werden. Hierzu wäre es aber notwendig, auf die GKV als Teil der Selbstverwaltung zuzugehen und ihre Argumente nicht außen vorzulassen.
Herzlichst
Hans Peter Wollseifer Hans-Jürgen Müller