Meine Sicht 5- 2024

Jürgen Hohnl, Geschäftsführer IKK e.V.

Lange wurde diskutiert, Kritik gab es von allen Seiten, gedroht wurde auch und vor der entscheidenden Abstimmung im Bundesrat rollten Köpfe, aber gekommen ist sie nun doch: die Krankenhausreform. Das nicht nur von den gesetzlichen Krankenkassen kritisierte Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), das vom Bundesgesundheitsminister immer noch als „Jahrhundertreform“ bezeichnet wird, soll einen strukturellen Umbau des stationären Bereichs mit Fokussierung auf Qualität bringen.

Zunächst einmal greift es aber – quasi mit einem ungedeckten Scheck - für die Investitionskosten verfassungswidrig auf Beitragsgelder zurück.

Unstrittig ist bei allen, dass eine Krankenhausstrukturreform dringend erforderlich ist, die zu einer Strukturbereinigung führt, die Möglichkeit der Ambulantisierung voranbringt und damit eine qualitätsorientierte Versorgung der Patientinnen und Patienten gewährleistet. Leider ist die Krankenhausstrukturreform nach wie vor weniger die dringend notwendige Struktur- als vielmehr eine Finanzierungsreform. Die Gefahr ist, dass die Länder im Rahmen ihrer notwendigen Zustimmung zu den noch zu erlassenden Rechtsverordnungen dem BMG weitere Zugeständnisse abtrotzen und damit eine Abschwächung von Struktur- und Qualitätsanforderungen bewirken.

Mit der geplanten Finanzierung des Transformationsfonds zur Hälfte durch die Beitragszahlenden, also durch Versicherte und Arbeitgeber, haben die Abgeordneten der Ampelkoalition sehenden Auges einen verfassungswidrigen Weg gewählt. Der Bundesrechnungshof hat in einem Bericht unmissverständlich klar formuliert: „Die Finanzierung von Krankenhausstrukturen ist nicht Aufgabe der GKV. Sie trägt im dualen Finanzierungssystem nur die Kosten für die konkrete Behandlung ihrer Versicherten und den Betrieb der Krankenhäuser.“ Die Kosten der Umstrukturierung der Krankenhauslandschaft fallen als Investitionskosten in die Finanzierungsverantwortung der Länder. Wenn der Bund also in die Finanzierung einsteigt, hat dies über Steuermittel zu erfolgen und darf keinesfalls zu Lasten der GKV bzw. den Beitragszahlenden gehen! Die Koalitionäre scheinen darauf zu bauen: Wo kein Kläger, da kein Richter… Und leider ist den Kassen als Körperschaften der direkte Weg zum Verfassungsgericht verwehrt, aber auch das kann sich ändern!