Kernthema: Digitalisierung zielgerichtet vorantreiben

Was uns wichtig ist

Robert Leitl, arbeitgeberseitiger Verwaltungsratsvorsitzender BIG direkt gesund, was benötigt wird, um die Digitalisierung zielgerichteter voranzutreiben.

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen hat in der 19. Legislaturperiode rapide an Fahrt aufgenommen. Die Einführung digitaler Angebote wie der elektronischen Patientenakte (ePA), der Digitalen Gesundheits- und Pflegeanwendungen (DiGA bzw. DiPA) sowie die Ausweitung der Telemedizin war mit großen Hoffnungen verbunden. Und in der Tat beinhalten sie große Chancen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung. Den Innungskrankenkassen ist es ein besonderes Bedürfnis, ihre Versicherten auf dem Weg der Digitalisierung umfassend und qualitätsbasiert zu unterstützen. Dafür ist es erforderlich, dass die GKV als Kostenträger über einen entsprechenden Handlungsspielraum verfügt, um dieser Aufgabe verantwortungsbewusst nachkommen zu können. Es müssen aber auch die neuen Regelungen zum Beispiel zur beschleunigten Markteinführung der DiGA im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit und Nutzen kritisch reflektiert werden.

  • Umsetzung „Digitaler Plan Bund“ für das Gesundheitssystem: Die Entwicklung und Verwirklichung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen sowie die Berücksichtigung technischer Möglichkeiten müssen bundesweit unter Beteiligung der GKV diskutiert und qualitätsgesichert werden („konzertierte Aktion“). 
  • Keine Eingriffe des BMG bzw. der gematik in Kernbereiche der Selbstverwaltung, um deren Handlungs- und Gestaltungskompetenzen zu stärken. Festlegung eines einheitlichen und gemeinsamen Rahmens, in dem die Kassen für die Realisierung verantwortlich sind. Erweiterte Zulassungsverfahren und Sicherheitsbewertungen für individuelle kassenspezifische Lösungen werden abgelehnt. 
  • Mehrwert der digitalen Versorgungslösungen muss sich in einer Verbesserung der Versorgungsqualität, der Patientenzufriedenheit und Lebensqualität sowie in Verbesserung der Wirtschaftlichkeit zeigen. Aktivitäten sind mit Blick auf Investitionserfolge („Return of Invest“) zu steuern. 
  • Konsequenter Ausbau der Telematikinfrastruktur (TI) und verpflichtende Anbindung aller im Gesundheitswesen tätigen Leistungserbringer: Voraussetzung dafür ist die Interoperabilität innerhalb der TI. 
  • Die Förderung digitaler Innovationen durch Krankenkassen ist weiter auszubauen. 
  • Die Leistungserbringer sind zur Nutzung der digitalen Möglichkeiten zu verpflichten. 
  • Digitaler Versorgungswettbewerb braucht Regeln: Neue Wettbewerber, wie z. B. Technologie-Unternehmen, Portale, vertikal integrierte Konzerne, müssen sich an geltende Spielregeln – auch in Bezug auf den Datenschutz – halten.

  • Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung müssen gewährleistet sein. Die Datenhoheit liegt allein beim Versicherten. 
  • Es bedarf einer intensiven Diskussion, inwieweit nachvollziehbare datenschutzrechtliche Anforderungen einer adäquaten Versorgung und Versorgungssteuerung entgegenstehen. 
  • Die Schaffung eines europäischen Datenraums wird begrüßt; ein unkontrollierter Zugriff auf Versichertendaten durch die Industrie ist dabei jedoch zu unterbinden.

  • Keine einseitige Finanzierung durch die GKV: Eine faire Beteiligung aller Akteure des Gesundheitssystems an den Kosten der Digitalisierung muss sichergestellt werden. 
  • Das Wirtschaftlichkeitsgebot muss auch im Bereich Digitalisierung gelten: Wie im Bereich der Arzneimittelversorgung sollte ein Informationssystem für Leistungserbringer über Nutzen und Wirtschaftlichkeit von Digitalen Gesundheits- bzw. Pflegeanwendungen eingeführt werden. 
  • Wirtschaftlichkeit sollte neben dem Nachweis der Versorgungseffekte als Kriterium der Vergütung herangezogen werden.

  • Digitalisierung sollte als Lehrfach im Medizinstudium sowie als verpflichtende Weiterbildungsmaßnahme in Pflegeberufen eingeführt werden. Die Finanzierung muss durch Bund und /oder Länder gewährleistet werden. 
  • (Übergangs-)Lösungen für diejenigen in der Bevölkerung, die nicht Technik affin sind oder diese auf Grund ihres Gesundheitszustandes nicht bedienen können, müssen geschaffen werden.

  • Nach der Einführung der digitalen Anwendungen im Gesundheits- und Pflegebereich in Form von Sachleistungen sollten diese konsequent wie andere Sachleistungen behandelt werden. 
  • Die Voraussetzung von wissenschaftlich belastbaren Nutzendefinitionen bei Entscheidungen zur Zulassung und zur Erstattung neuer Produkte sowie die Verhandlung des angemessenen Preises gemessen am vorliegenden Nutzen ab Markteintritt, müssen unmittelbar gewährleistet werden.

Broschüre

Zahlen, Daten, Fakten - 2021

Digitalisierung

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