Versicherte sollten darauf achten, die jeweils aktuellste Version ihrer Gesundheitskarte zu verwenden, rät die IKK classic.
Dresden, 28. Dezember 2018 - Man muss genau hinschauen, um den Unterschied zu erkennen: Ein kleiner Aufdruck am rechten oberen Rand zeigt an, welcher „Generation“ eine elektronische Gesundheitskarte angehört. Ältere Modelle der ersten Generation, zu erkennen an dem Kürzel „G 1“, werden am 1. Januar ungültig – und zwar unabhängig davon, welches Ablaufdatum auf der Rückseite der Karte vermerkt ist. Vor dem ersten Arztbesuch im neuen Jahr sollte deshalb jeder zur Sicherheit einmal einen Blick auf die eigene Gesundheitskarte werfen. Oben rechts muss „G 2“ oder „G 2.1“ stehen, dann handelt es sich um Karten der aktuell gültigen Generation.
„Unabhängig von der Kartengeneration sollten Versicherte immer nur die Karte verwenden, die ihnen zuletzt von der Krankenkasse zugeschickt wurde“, erklärt Michael Förstermann, Pressesprecher der IKK classic. Und zwar auch dann, wenn das Ablaufdatum auf der Vorgängerkarte noch nicht erreicht wurde. „Wir haben praktisch alle unsere Versicherten rechtzeitig mit der neuen Kartengeneration versorgt. Die sollte jetzt auch jeder Verbraucher beim Arztbesuch zur Hand haben. Denn ältere Karten werden künftig automatisch gesperrt und dann von den Terminals der Ärzte nicht mehr akzeptiert“, so Förstermann.
Aktuell werden immer mehr Arztpraxen an die Telematikinfrastruktur des Gesundheitswesens angeschlossen und nehmen damit an einer sicheren digitalen Vernetzung teil. So können beispielsweise auf der Gesundheitskarte hinterlegte Informationen wie die Adresse des Versicherten automatisch aktualisiert werden. Die elektronischen Gesundheitskarten werden von den Krankenkassen regelmäßig ersetzt. So ist gewährleistet, dass die Karten stets auf dem neuesten technischen Stand und die Daten der Versicherten bestmöglich geschützt sind.