Corona-Pandemie: IKK Nord bietet weiterhin Unterstützungsmöglichkeiten für Arbeitgeber an

Stundung der Sozialversicherungsbeiträge auch für den Monat Mai 2020 möglich

Rostock/Schwerin/Lübeck/Kiel, 25.05.2020 - Auf Bundesebene wurde vereinbart, die Erleichterung des vereinfachten Stundungsverfahrens für Arbeitgeber aller Branchen für den Monat Mai 2020 fortzuführen. Dazu ist ein neuer Antrag erforderlich, in dem Unternehmen angeben, welche Unterstützungs- und Hilfsmaßnahmen sie bereits in Anspruch genommen haben.

Stundungen werden längstens bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats Juni 2020 gewährt.

Arbeitgeber können sich hierzu telefonisch oder online beraten lassen oder den Antrag direkt online stellen.

Das Team der IKK Nord berät telefonisch unter:
0395 4509 499.
Per E-Mail ist die Kasse unter: ag-service@  avoid-unrequested-mailsikk-nord.de zu erreichen.
Online: www.ikk-nord.de/arbeitgeber-service/beitragsstundung-fuer-firmen

Wenn Unternehmerinnen und Unternehmer aufgrund der Corona-Pandemie ihre eigenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge derzeit nicht zahlen können, können sie ebenfalls einen Stundungsantrag stellen.

Interessierte können sich per E-Mail an versichertenservice@  avoid-unrequested-mailsikk-nord.de wenden oder sich telefonisch  unter der Nummer: 0381 367 3119 beraten lassen. Online: www.ikk-nord.de/versicherten-service/online-services/herabstufung-und-stundung-selbststaendige