Einseitige Belastung von Arbeitgebern und Verbrauchern vermeiden

IKK classic fordert Nachbesserungen am GKV-Finanzstabilisierungsgesetz

Dresden, 28. Juli 2022 - Mindestens 17 Milliarden Euro fehlen der Gesetzlichen Krankenversicherung im kommenden Jahr, den Großteil dieses Fehlbetrags sollen die Beitragszahlenden aufbringen. So sieht es das gestern im Bundeskabinett verabschiedete GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) vor. Demnach soll der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz im Jahr 2023 um 0,3 Prozentpunkte erhöht werden. Dadurch wird auch die Summe der Sozialbeiträge die kritische 40-Prozent-Marke übersteigen. 

„Die Hauptlast der Stabilisierung der Kassenfinanzen wird nach den aktuellen Plänen der Politik den Beitragstragenden, Arbeitgebern und Versicherten, aufgebürdet“, sagt Frank Hippler, Vorstandsvorsitzender der IKK classic. „Das ist in diesen insgesamt schwierigen und unsicheren Zeiten auch volkswirtschaftlich das absolut falsche Signal, gerade für die personalintensiven Betriebe in Handwerk und Mittelstand.“ 

Auch die anderen Säulen der Sozialversicherung verzeichnen in den kommenden Jahren wachsende Defizite: In der Sozialen Pflegeversicherung fehlen Schätzungen zu Folge im laufenden Jahr ebenfalls 2,5 bis 3 Milliarden Euro. Die Anhebung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung von 2,4 auf 2,6 Prozent ist bereits beschlossen. 

Und auch der Fehlbetrag in der Gesetzlichen Krankenversicherung könnte am Ende deutlich höher ausfallen als bislang angenommen, einige Experten gehen bereits von einem Defizit von bis zu 22 Milliarden Euro für 2023 aus. In diesem Fall müsste der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz im kommenden Jahr sogar um rund 0,6 bis 0,7 Prozentpunkte steigen. 

„Dieses Szenario zeigt, dass es mit den kurzfristigen und kurzsichtigen Maßnahmen aus dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz auf Dauer nicht getan ist. Wir brauchen stattdessen grundlegende Reformen in der Sozialen Pflege- und Krankenversicherung“, sagt IKK-Chef Hippler. Sinnvolle Maßnahmen, wie eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel sind bereits lange in der Diskussion; die auch von der IKK classic seit Langem geforderte Einführung kostendeckender Beitragssätze für Versicherte im ALG II-Bezug steht sogar im Koalitionsvertrag. „Nachhaltige Pläne zur Finanzstabilisierung gibt es beispielsweise auch im Bereich der Krankenhausstrukturen. Es ist Aufgabe der Politik, diese jetzt aufzugreifen. Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsdefizit“, so Hippler.