Dresden, 5. August 2019 - Die IKK classic begrüßt das jüngste Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zu den Wahltarifen einer regionalen Krankenkasse. Das BSG hat darin die unterschiedlichen Handlungsspielräume gesetzlicher und privater Krankenversicherungen bekräftigt. „Gesetzliche Kassen sind keine PKV-Unternehmen. Sie dürfen daher auch keine Wahltarife anbieten, die den Extra-Leistungen der privaten Krankenversicherung weitgehend nachempfunden sind“, so Frank Hippler, Vorstandschef der IKK classic.
Jede Krankenkasse, die auf dem Gebiet privater Ergänzungsleistungen gesetzeskonform agieren wolle, habe Möglichkeiten zu Kooperationen mit PKV-Unternehmen. „Durch unsere Zusammenarbeit mit der SIGNAL IDUNA können beispielsweise alle Versicherten der IKK classic, die dies wünschen, seit Jahren ein breites Portfolio an Zusatzversicherungen wählen, die zertifiziert und qualitätsgesichert sind“, so Hippler.
Dass es erst eines BSG-Urteils bedurfte, um eine seit Jahren rechtswidrige Praxis einer einzelnen Kasse zu unterbinden, wirft nach Hipplers Worten ein Schlaglicht auf die unterschiedlichen Maßstäbe der Aufsichtsbehörden im Bund und in den Ländern. „Wenn eine regionale Kasse so dank einer besonders entgegenkommenden Aufsicht über viele Jahre Wettbewerbsvorteile erzielt, zeigt dies einmal mehr, dass wir eine einheitliche Kassenaufsicht brauchen, um faire Konkurrenz in der GKV zu ermöglichen.“