Saarbücken, 22. Mai 2019 - Mehr als drei Viertel der befragten IKK-Versicherten würde sich nicht per WhatsApp von einem Tele-Arzt krankschreiben lassen, wie es ein Hamburger Unternehmen bei Erkältungssymptomen derzeit anbietet. Zu groß sind die Bedenken hinsichtlich Datenschutz und -sicherheit. Zudem ist 82 Prozent der Befragten wichtig, im Krankheitsfall vom Arzt ihres Vertrauens persönlich untersucht zu werden.
Zwar erkennt die Mehrheit der Versicherten den Vorteil der Online-Krankschreibung, keine längeren Warte- und Anfahrtszeiten zu haben, eine ablehnende Haltung überwiegt jedoch. So sind 66 Prozent der Befragten sogar der Meinung, dass das Angebot gerade im Hinblick auf das Thema Datenschutz gesetzlich verboten werden sollte.
„Für uns ist das ein klares Indiz dafür, dass Krankschreibungen durch anonyme Tele-Ärzte, die über Messengerdienste abgewickelt werden, nicht als vertrauenswürdig wahrgenommen werden", sagt Francesco Savarino, Leiter Kostenmanagement bei der IKK Südwest. Roland Engehausen, Vorstand der IKK Südwest, ergänzt: „Uns ist es wichtig, bei Weichenstellungen wie der Digitalisierung auch immer die Meinung unserer Versicherten einzuholen. Das klar ablehnende Votum zur Krankschreibung per App-Arzt hat uns selbst überrascht und ist umso relevanter für unsere zukünftigen Entwicklungsideen."
Was jeder Vierte der Befragten nicht wusste: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss per Gesetz innerhalb einer Woche der Krankenkasse vorliegen. Trifft die AU-Bescheinigung verspätet ein, ruht die Zahlung von Krankengeld für den Zeitraum der Verspätung. Savarino sieht hierin einen klaren Auftrag für seine Kundenberater/-innen: „Wenn bei jedem vierten Versicherten aus Unkenntnis gesetzlicher Vorgaben der eigene Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld in Gefahr ist, müssen wir dies selbstkritisch hinterfragen. Unsere Kundenberaterinnen und -berater informieren proaktiv in Beratungsgesprächen über die Gesetzeslage. So schützen wir unsere Versicherten vor dem Verlust möglicher Ansprüche."
Damit Patienten nicht selbst ihre AU-Bescheinigung an die Krankenkasse weiterleiten müssen, wären sichere eHealth-Lösungen einer Online-Krankschreibung von Vorteil. So könnte der persönliche Hausarzt die AU-Bescheinigung nach Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nicht nur ausstellen, sondern auch gleich für den Patienten an die Krankenkasse weiterleiten – über einen speziell gesicherten und datenschutzkonformen digitalen Zugang. Das am 11. Mai dieses Jahres in Kraft getretene Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sieht einen solchen digitalen Austausch zwischen Arzt und Krankenkasse für das Jahr 2021 vor.
„Mit unserer Online-Geschäftsstelle bieten wir unseren Versicherten bereits eine Lösung, ihre AU-Bescheinigung sicher und bequem per Upload an uns zu übermitteln. Die Digitalisierung bietet allerdings noch weitaus mehr Chancen, welche derzeit leider nicht genutzt werden. Unseres Erachtens ist die automatische elektronische Übermittlung der AU-Bescheinigung – unabhängig von einer Krankschreibung über einen Tele-Arzt – durch den Arzt an die Krankenkasse längst überfällig und muss endlich zeitnah umgesetzt werden – im Sinne des Patienten!", so Savarino.