IKK BB geht stabil ins neue Jahr

Fast 10.000 Neukunden wechselten 2018 zur Regionalkasse IKK BB - IKK BB-Zusatzbeitrag stabil bei 1,3 Prozent - Erweiterte Darmkrebs-Vorsorge als neue Zusatzleistung beschlossen - Schnelle Reform des Morbi-RSA gefordert

Potsdam, 14. Dezember 2018 - Die Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin (IKK BB) startet mit einem stabilen Beitragssatz ins Jahr 2019. Dies beschloss der IKK-Verwaltungsrat in seiner gestrigen Sitzung in Potsdam und mahnte für die weiteren Planungen zugleich eine zügige Umsetzung der angekündigten Reformpläne zum Morbi-RSA an.

„Das derzeitige Verteilungsmodell im Morbi-RSA fördert eine Überzahlung für das AOK-System in Milliardenhöhe. Andere Kassenarten, wie die Innungskrankenkassen, werden zugleich benachteiligt,“ stellt Uwe Ledwig, IKK-Verwaltungsratsvorsitzender auf der Versichertenseite, fest. „Im Interesse unserer Versicherten und für eine gerechtere Aufteilung der Gelder im Gesundheitsfonds fordern wir daher den Gesetzgeber nachdrücklich auf, die systemischen Stellschrauben des Morbi-RSA sehr zügig neu auszurichten.“

Im Wettbewerb bleibt die regionale IKK BB weiter gut aufgestellt: Über Jahre aufgebaute, hochwertige Extraleistungen werden im Kassenvergleich regelmäßig hoch bewertet und überzeugten auch 2018 wieder rund 10.000 Neukunden, zur IKK BB zu wechseln. Dies entspricht einem Zuwachs von 4,1%.  

Ab 2019, so beschloss der IKK-Verwaltungsrat aktuell, kommt eine weitere Zusatzleistung hinzu, die über den gesetzlichen Rahmen hinausreicht:

IKK BB-versicherte Männer ab 40 und Frauen ab 45 Jahren können künftig bereits einmalig eine Darmspiegelung als erweiterte Darmkrebs-Vorsorge in Anspruch nehmen. 

Für Kritik sorgt bei der IKK-Selbstverwaltung der aktuelle Umgang der Politik mit der veränderten Fristenregelung für Regressforderungen vieler Krankenkassen an Krankenhäuser. Anselm Lotz, Vorsitzender der Arbeitgeber im IKK-Verwaltungsrat fasst die Position zusammen: „Um die Interessen unserer Versicherten zu wahren, mussten wir zunächst mit fristgerecht eingereichten Klagen reagieren. Die Folgen, also die schlichte Überforderung der Kapazitäten in den zuständigen Sozialgerichten, sind bekannt. Der vom Gesetzgeber nun gesuchte Lösungsweg allerdings ist unbefriedigend, denn er schiebt die Verantwortung einfach an uns als Selbstverwaltung zurück.“