IKK BB informiert: Umlageverfahren U1 jetzt mit vierfach gestaffeltem Erstattungssatz

Arbeitgeber haben jetzt die Wahl zwischen 50, 60, 70 oder 80 Prozent Erstattung / Erste Vorab-Wahlrunde im Juni zeigt nach Abschluss vorherrschenden Trend / Künftige Wahlmöglichkeit turnusmäßig immer zu Jahresbeginn bis 15. Januar

Potsdam/Berlin, 04.09.2019 - Anfang Juni bekamen am Umlageverfahren U1  teilnehmende Betriebe Post von der Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin (IKK BB).

Die Handwerkerkasse informierte über ihre neu eingeführte Staffelung der Erstattungssätze U1. Teilnehmenden Arbeitgebern stehen damit künftig Wahlmöglichkeiten zur Verfügung.

Ab 01.07.2019 konnten die Arbeitgeber bereits einen der abweichenden neuen Erstattungssätze wählen:

Umlage U1 der IKK BB
Erstattungssatz  %            Umlagesatz %
50                                         1,77
60                                         2,45
70                                         2,95
80                                         4,42

 

Trend: Die meisten bleiben bei 70 Prozent

Das Angebot eines schnellen Wechsels im Juni nutzten insgesamt 14,5 % aller angeschriebenen IKK-Betriebe.

Knapp 8,5 % (2.265 AG) wechselten auf niedrige 50 %, gute 5 % (1.363 AG) gingen auf 60 % und nicht ganz 1 % (258 AG) wählte den hohen Erstattungssatz von 80 %. Der Großteil aller teilnehmenden IKK-Betriebe, rund 85 % (22.875 AG), bleibt hingegen zunächst beim bisherigen Erstattungssatz von 70 Prozent. 

Wahl turnusmäßig zum Jahresbeginn

Künftig können alle teilnehmenden Arbeitgeber zu Beginn jedes Kalenderjahres die Änderung ihres Erstattungssatzes formlos bei der IKK BB schriftlich beantragen, jeweils bis zum 15. Januar.