IKK gesund plus senkt Umlagesätze

Für Arbeitgeber der IKK gesund plus gibt es zum Jahreswechsel eine gute Nachricht. Der Verwaltungsrat der Kasse fasste in seiner Sitzung am 13. Dezember 2018 den Beschluss, die Umlagesätze, U1 für Aufwendungen bei Krankheit sowie U2 für Aufwendungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft, zu senken.

Sparsame Mittelverwendung in Verbindung mit einer positiven Fallzahl- und Erstattungsentwicklung führten zu einem Einnahmeüberschuss und somit zu dieser positiven Entscheidung.

Bei der U1 wird bei gleichbleibendem Erstattungssatz von 50%, der allgemeine Umlagesatz von 2,3% auf 1,8% gesenkt. Der Umlagesatz für die erhöhte Erstattung von 60% wird von 2,9% auf 2,4% reduziert. Für Aufwendungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft wird der Umlagesatz auf 0,46% gesenkt.

Peter Wadenbach, Vorsitzender des Verwaltungsrates auf Arbeitgeberseite, freut sich über diese Entwicklung. „Diese deutliche Beitragssenkung bringt insbesondere für unsere Handwerksbetriebe eine spürbare Entlastung. So können für Unternehmen mit bis zu 30 Beschäftigten bei einem durchschnittlichen Bruttolohn von 2.250 Euro die Lohnnebenkosten bei gleicher Erstattung um über 4.000 Euro jährlich gesenkt werden.“

Arbeitgeber, die aufgrund ihrer Beschäftigtenanzahl an der Umlage 1 teilnehmen, können jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres einen anderen Erstattungs- und Umlagesatz wählen. Wer für das Jahr 2019 eine Änderung wünscht, teilt der IKK gesund plus den neuen Erstattungs- und Umlagesatz bis zum 31. Januar 2019 mit.

 

Hintergrund:

Die Umlage U1 in Deutschland ist ein finanzieller Pflichtbeitrag bestimmter Arbeitgeber zur solidarischen Finanzierung eines Ausgleichs für die Arbeitgeberaufwendungen im Falle der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall an Arbeitnehmer.

Die Umlage U2 ist ein Verfahren für Arbeitgeber zum Ausgleich der finanziellen Belastungen aus dem Mutterschutz. Die Arbeitgeber erhalten durch dieses Ausgleichsverfahren alle nach dem Mutterschutzgesetz zu zahlenden Bezüge von der für die Arbeitnehmerin zuständigen Krankenkasse erstattet.