IKK Südwest fordert korrekte Rechnungsprüfung

IKK-Südwest-Vorstand erwartet Aktion von Politik zum Wohle der Patienten

Saarbrücken, 17. August 2018 - Viele Krankenkassen prüfen offenbar seit Jahren in bestimmten Fällen keine Krankenhausrechnungen mehr. Stattdessen werden Vereinbarungen ohne rechtliche Grundlage abgeschlossen. Inhalt: Die Kliniken akzeptieren eine pauschale Kürzung der Rechnung, während die Krankenkassen im Gegenzug auf die Rechnungsprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) verzichten. Dies belegt ein Prüfbericht des Bundesrechnungshofs. Dass viele Krankenkassen und Krankenhäuser diese Abrechnungspraxis pflegen, die dem Gesundheitssystem und auch dem Patientenwohl schadet, wird sehr kritisch gesehen.

„Wir als IKK Südwest distanzieren uns ausdrücklich von einer solchen Vorgehensweise", sagt IKK-Vorstand Prof. Dr. Jörg Loth, „leider ist es wie so oft: Ehrliche Krankenkassen haben finanzielle Nachteile". Die intransparente Rechnungsprüfung auf Basis der unrechtmäßigen Vereinbarungen zwischen Kassen und Kliniken öffne Manipulationen Tür und Tor: Diagnosen, die bei einer ordnungsgemäßen Prüfung korrigiert oder gestrichen worden wären, können so zu höheren Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds führen. Ähnlich wie bei den mittlerweile verbotenen Betreuungsstrukturverträgen dient diese Vertragsgestaltung der Generierung von nicht zustehenden Zahlungen aus dem gemeinschaftlichen Konto aller Krankenkassen. Das Bundesversicherungsamt (BVA) versucht seit 2017, diese Vertragsgestaltungen zu unterbinden, scheiterte bislang am Widerstand einzelner Landesaufsichten.

„Krankenkassen, die sauber arbeiten und ihre Diagnosen ehrlich korrigieren und deshalb nur die Zuweisungen bekommen, die ihnen auch tatsächlich zustehen, geraten so ins Hintertreffen", erklärt der IKK-Vorstand. Das gilt auch für Kliniken, die diese nicht zulässigen Verträge nicht abschließen.

Die Prüfung von Klinikrechnungen hat grundsätzlich den Auftrag, eine Krankenhausbehandlung auf die Attribute Wirtschaftlichkeit, Notwendigkeit und Gleichbehandlung für alle Versicherten zu überwachen. Sie dient dem Zweck, nicht notwendige und unwirtschaftliche Behandlungen aufzudecken und so eine hochwertige und für alle Versicherten gleiche Behandlungsqualität zu gewährleisten.

Außerdem kommt es in der Praxis regelmäßig zu überhöhten Abrechnungen, wodurch Versichertengelder in Millionenhöhe verloren gehen. Dem kann nur mit Einzelfallprüfungen entgegengewirkt werden. Unterlässt eine Krankenkasse die Pflicht zur Prüfung des Einzelfalles durch den MDK, werden einerseits Rechnungen nicht notwendiger oder unwirtschaftlicher Behandlungen gezahlt, zum anderen werden Mängel in der Versorgung der Patienten nicht aufgedeckt und die betreffenden Häuser müssen keine Konsequenz für ihren Umgang mit den Patienten fürchten.

„Die Politik muss jetzt handeln, damit die Versorgungsqualität unserer Patienten nicht leidet. Dieses intransparente Handeln darf nicht belohnt werden", fordert Prof. Dr. Jörg Loth.