Klarer Vorteil für Arbeitgeber der IKK Nord

Vier Erstattungssätze im Ausgleichsverfahren U1 - 80%-iger Umlagesatz wird zum Jahresanfang gesenkt

Rostock/ Schwerin, 21. Dezember 2018 - Mit dem Umlageverfahren U1zur Entgeltfortzahlung wird innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung dafür gesorgt, dass die finanziellen Belastungen eines Betriebes durch Krankheit der Mitarbeiter abgefedert werden: Der Arbeitgeber zahlt monatlich einen Fixbetrag an die Krankenkasse. Diese springt dann ein, wenn der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung leisten muss.

Es handelt sich um eine Pflichtversicherung für Betriebe, die in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen. Rund 24.000 Arbeitgeber der IKK Nord nutzen die Vorteile, zwischen einer Erstattungshöhe von 40 bis zu 80 Prozent wählen zu können.

Hierzu IKK-Nord-Vorstand Ralf Hermes: „Wir bieten seit knapp zehn Jahren unseren Arbeitgebern die Möglichkeit, zwischen vier breit gestreuten Umlage- und Erstattungssätzen zu wählen. Im Verfahren sind Sätze von 40 bis 80 Prozent. Interessant für unsere Arbeitgeber ist hierbei der Erstattungssatz von 40%, denn er ist unser Alleinstellungsmerkmal.“

Zum Jahresanfang senkt die IKK Nord den monatlichen Beitrag für den 80%-igen Umlagesatz auf dann 3,55%.

 

https://www.ikk-nord.de/arbeitgeber-service/online-werkzeuge/u1-rechner-umlage/