Korrekter Umgang mit Minijobbern und Co.

IKK Südwest schult wieder Arbeitgeber im Sozialversicherungsrecht

Saarbrücken, 3. Juni  2019 - Damit Unternehmen beim Thema Sozialversicherung immer auf dem neuesten Stand sind, bietet die IKK Südwest wieder kostenfreie Experten-Schulungen in der Region an. Schwerpunkte in diesem Jahr sind die Themen geringfügige und Beschäftigung von Studierenden, Praktikanten und Rentnern.

Was ist der Unterschied zwischen einem geringfügig Beschäftigten und einer Rentnerin? Was tun, wenn der Minijobber im Betrieb plötzlich noch einer weiteren Beschäftigung nachgehen möchte? Antworten auf diese und ähnliche Fragen verändern sich stetig, weil das Sozialversicherungsrecht in Deutschland einem ständigen Wandel unterliegt. Aus diesem Grund unterstützt die IKK Südwest die Betriebe in der Region mit der kostenfreien Seminarreihe: „Wissenswertes für Arbeitgeber“.

In Kaiserlautern, Landau, Kassel, Wiesbaden, Trier, Koblenz und im Saarland lädt die IKK zwischen dem 4. September und dem 30. Oktober 2019 zu jeweils vierstündigen Veranstaltungen ein. Sämtliche Termine und Veranstaltungsorte sind auf der Homepage unter https://www.ikk-suedwest.de/arbeitgeber/sozialversicherung-im-betrieb/seminare/ aufgelistet. Hier sind ab Montag, 3. Juni 2019, Anmeldungen online möglich.

Auf dieser Seite gibt es auch bereits jetzt die Möglichkeit, sich für die Jahreswechselseminare Ende des Jahres – KW 48 und KW 49 – anzumelden. Hier liegt der Schwerpunkt auf gesetzlichen Änderungen in der Sozialversicherung, die im Jahr 2020 greifen.

Im Anschluss an die Vorträge gibt es die Möglichkeit, Fragen zu stellen und mit den Sozialversicherungsprofis der IKK Südwest das persönliche Gespräch zu suchen.

Alle interessierten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind herzlich zu diesen Seminaren eingeladen.