Krankenkassen setzen Kommunales Förderprogramm fort

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) setzt das im Jahr 2019 gestartete Programm zur Gesundheitsförderung und Prävention in Kommunen fort.

Rostock, 4. Januar 2021 - Auch im Jahr 2021 können Kommunen Projektmittel für gesundheitsfördernde Vorhaben erhalten, die insbesondere die Gesundheit von sozial und gesundheitlich benachteiligten Menschen verbessern sollen.

Kommunen können maximal zwei Anträge stellen und bis zu vier Jahre lang mit insgesamt 220.000 Euro gefördert werden. Die Vorhaben können sich zum Beispiel an Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten oder psychisch belasteten Familien oder Menschen mit Behinderungen richten. Dabei geht es darum, gesundheitsförderliche Verhältnisse in kommunalen Lebenswelten wie Kitas, Schulen oder Senioreneinrichtungen zu schaffen. Es sollen aber auch die individuelle Gesundheit und die Gesundheitskompetenz der Bürgerinnen und Bürger gestärkt werden. Die Vernetzung vor Ort und die Zusammen-arbeit mit lokalen Kooperationspartnern wie Sportvereinen, Beratungsstellen oder Nachbarschaftseinrichtungen sind ausdrücklich erwünscht.

Erleichterungen bei der Antragstellung

Das Antragsverfahren für die Kommunen ist vereinfacht worden, um interessierten Städten und Landkreisen insbesondere mit Blick auf die aktuellen Herausforderungen durch die Pandemie den Zugang zum Förderangebot zu erleichtern. Zentrale Anlaufstelle für die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern bleibt das Programmbüro des GKV-Bündnisses für Gesundheit in M-V. Das Programmbüro bietet persönliche Beratung zu den Fördervoraussetzungen und -kriterien an und beantwortet Fragen zur inhaltlichen Ausgestaltung der Vorhaben.

Weitere Informationen und die Antragsunterlagen zum Förderprogramm sowie die Kontaktdaten des Programmbüros sind zu finden unter: https://www.gkv-buendnis.de/buendnisaktivitaeten/wir-in-den-laendern/mecklenburg-vorpommern/projektfoerderung/

Pressekontakt:
Rebecca Aust
Programmbüro des GKV-Bündnisses für Gesundheit in Mecklenburg-Vorpommern
Tel.: 0381 367-1105
Fax: 0381 367-1500
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