Offenes Schreiben: Fünf Innungskrankenkassen zu den im GKV-FKG geplanten Governacestrukturen beim GKV-SV

Fünf Innungskrankenkassen haben sich mit einem offenen Schreiben an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag gewandt. Mit dem Schreiben äußern sie sich zu den im GKV-FKG geplanten neuen sogenannten Governacestrukturen beim GKV-SV. Die fünf IKKn kritisieren in diesem Schreiben die gesetzgeberisch geplante Errichtung eines zusätzlichen „Lenkungs- und Koordinierungsausschuss“ (LKA) beim GKV-SV als viertes Pflicht-Gremium neben hauptamtlichem Vorstand und dem ehrenamtlich besetzten Verwaltungsrat und Mitgliederversammlung.  

Insbesondere die Begründung für dieses zusätzliche Gremium mit einer angeblich besseren „notwendigen Rückkopplung zu praktischen Versorgungsfragen und einer stärkeren Anbindung an das operative Geschäft der Krankenkassen“ ist für diese Innungskrankenkassen unverständlich. Bereits heute können die Krankenkassen ihre Perspektiven, Impulse und Hinweise auf eventuelle Fehlentwicklungen im etablierten Fachbeirat des GKV-SV einbringen. Die Unterzeichner dieses Briefes sehen den gewünschten Einbezug der einzelnen Krankenkassen durch den Fachbeirat als erfüllt an. Dagegen wäre aus deren Sicht die Schaffung eines vierten förmlichen Entscheidungs- und Mitbestimmungs-Gremiums ein Rückschritt in der Vertretung von Interessen der Beitragszahler und Versicherten auf Bundesebene. Eine beabsichtigte Verbesserung für die Versicherten in der GKV durch einen stärkeren Bezug auf das tatsächliche Versorgungsgeschehen, würde durch eine weitere bürokratische Hürde ad absurdum geführt. Die Neuregelung würde zu einer erheblichen Kompetenzeinschränkung der bestehenden Organe Verwaltungsrat und Vorstand beim GKV-SV führen.

Als jeweilige Innungskrankenkasse appellieren sie daher an die Mitglieder im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages, den geplanten LKA in der Ausgestaltung so abzuändern, dass er die gemeinsame Stimme der gesetzlichen Krankenversicherung auf Bundesebene nicht schwächt! Dazu ist es mindestens notwendig, dass es der Selbstverwaltung des GKV-SV überlassen bleibt, die Ausgestaltung des neuen LKA als sinnvolle Weiterentwicklung des bisherigen Fachbeirates selbst vorzunehmen und den LKA auf eine beratende Rolle zu fokussieren. Ein entsprechender Vorschlag dazu aus dem Verwaltungsrat des GKV-SV wird von den fünf Innungskrankenkassen ausdrücklich unterstützt.