Selbstverwaltung ohne Ehrenamt? Undenkbar!

Das Bundesgesundheitsministerium formuliert im Referentenentwurf zum „Faire-Kassenwahl-Gesetz" Maßnahmen zum Abbau der ehrenamtlichen Selbstverwaltung beim Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV). Diesen Schnitt lehnt der Verwaltungsrat der IKK Südwest ab. In einer Resolution formulieren die Mitglieder der Selbstverwaltung ihre Kritik am Entwurf.

Saarbrücken, 2. April 2019 - Bisher wurde die Selbstverwaltung der Versicherten und Arbeitgeber, die die Beiträge zur solidarischen Krankenversicherung aufbringen, als grundlegendes Prinzip der gesetzlichen Krankenversicherung und Stütze der gesellschaftlichen Stabilität und Gerechtigkeit anerkannt. Auch das Bundesgesundheitsministerium unter Bundesminister Jens Spahn (CDU) stellte bislang die Leistungen der Selbstverwaltung nicht in Frage. Dieser Umstand soll sich nun aber nach den Plänen des Gesundheitsministers grundlegend ändern.

Der Verwaltungsrat der IKK Südwest zeigt sich deshalb irritiert über einen im Referentenentwurf zum „Faire-Kassenwahl-Gesetz" des Bundesgesundheitsministeriums versteckten Abbau ehrenamtlicher Selbstverwaltung beim Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV). Der Verwaltungsrat des GKV-SV soll nicht mehr wie bisher mit ehrenamtlichen Selbstverwaltern besetzt werden, sondern künftig aus hauptamtlichen Kassenvorständen bestehen. Außerdem soll der Selbstverwaltung die Kompetenz über die Festlegung des Geschäftsgebietes nach Bundesländern durch eine bundesweite Zwangsöffnung aller Krankenkassen entzogen werden. Nachdem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bereits zuletzt vorgeschlagen hatte, dass Entscheidungen über neue Kassenleistungen nicht mehr nur im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA), dem wichtigsten Organ der Selbstverwaltung, sondern auch im Bundesministerium gefällt werden sollen, sind dies neue unverständliche Vorstöße des Ministers zur Einschränkung der etablierten Selbstverwaltung.

„Die Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenversicherung muss gestärkt und nicht eingeschränkt werden. So ist es auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehen", sagen die beiden Vorsitzenden des Verwaltungsrates der IKK Südwest, Rainer Lunk (Arbeitgebervertreter) und Ralf Reinstädtler (Versichertenvertreter). „Ein Verwaltungsrat ohne ehrenamtliche Selbstverwaltung ist für uns undenkbar. Die Selbstverwaltung der gesetzlichen Kassen kümmert sich um ausgewogene Entscheidungen im Sinne der Versicherten – unabhängig von politischen Konstellationen", ergänzen die beiden Vorsitzenden weiter. Der Verwaltungsrat der IKK Südwest weist die geplanten Eingriffe entschieden zurück und betont die regionale Verbundenheit mit den Menschen in Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland.

Die Neuordnung des Finanzausgleiches der Krankenkassen und des Risiko-Struktur-Ausgleiches (RSA) hingegen wird begrüßt und war längst überfällig. Damit sorgt die Politik für Planungssicherheit und schlichtet einen Dauerstreit. Der Verwaltungsrat begrüßt die zur Reform des RSA vorgesehene Regionalkomponente, den geplanten Risiko-Pool und das Maßnahmenpaket zur Reduzierung der Manipulationsanfälligkeit sowie die Streichung systemfremder Risikomerkmale. „Diese Reformen fordern wir schon lange", sagen Rainer Lunk und Ralf Reinstädtler für den Verwaltungsrat der IKK Südwest. „Es ist gut, dass unsere Vorschläge für einen fairen Finanzausgleich jetzt vom Bundesgesundheitsministerium zumindest teilweise aufgegriffen werden. Allerdings geht die Präventionsorientierung mit einer zu kleinen Vorsorge-Pauschale nicht weit genug. Schade ist auch, dass die Zuweisungen für Auslandsversicherte erst in einem zweiten Schritt angepasst werden sollen."

Mit Blick auf die Kernaufgabe der Krankenkassen ergänzen die beiden Vorsitzenden: „Wir brauchen keine überflüssigen Entmachtungsversuche der Selbstverwaltung. Die notwendige Finanz-Reform sollte ohne diese Stolpersteine umgesetzt werden. Es muss wieder darum gehen, dass für Patienten und Versicherte eine flächendeckend gute medizinische, pflegerische und therapeutische Versorgung?dauerhaft und bezahlbar sichergestellt werden kann."