Dresden, 21. Januar 2021 - Bei der IKK classic können Eltern den neuen Anspruch auf zusätzliches Kinderkrankengeld schnell und unbürokratisch geltend machen. Einen entsprechenden Antrag finden Familien auf der Internetseite der Kasse, auf weitere Nachweise, etwa von Betreuungseinrichtungen, verzichtet die größte IKK. „In der für Familien aktuell besonders angespannten Situation möchten wir den Eltern rasch helfen und nicht durch zusätzliche Formalitäten und unnötige Kontakte belasten“, erklärt IKK-Chef Frank Hippler.
Unter www.ikk-classic.de/corona können Versicherte alle Informationen einsehen, den Vordruck herunterladen und ausgefüllt per Email, per Post oder über die IKK Onlinefiliale an die Kasse zurücksenden. Für die Auszahlung des Kinderkrankengeldes müssen auf dem Formular lediglich die Antragsgründe, beispielsweise die komplette oder teilweise Schließung von Kita oder Schule, die Betreuungszeiten sowie die Kontoverbindung angegeben werden. Eine Bescheinigung der besuchten Einrichtungen ist vorerst nicht notwendig.
Direkter Link zum Antrag auf Kinderpflegekrankengeld: https://www.ikk-classic.de/assets/7335_ikkc_web_pdf.pdf
Zum Hintergrund:
Bundestag und Bundesrat hatten kürzlich ein Gesetz verabschiedet, das rückwirkend zum 5. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Demnach haben gesetzlich versicherte Eltern von Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr 2021 Anspruch auf 20 statt bislang 10 Tage Kinderpflegekrankengeld pro Kind. Bei Alleinerziehenden erhöht sich der Anspruch im Jahr 2021 jeweils um 20 Tage auf 40 Tage. Anders als bislang wird das Geld auch dann ausgezahlt, wenn das Kind nicht krank ist, sondern aufgrund von Schul- und Kitaschließungen oder behördlichen Anordnungen zu Hause betreut wird. Eltern, die im Homeoffice arbeiten, sind ebenso anspruchsberechtigt.