Magdeburg, 20. September 2019 - Aus Sicht von Peter Wadenbach, Vorsitzender auf Arbeitgeberseite, müssen die Eingriffe in die Selbstverwaltung dringend aus den Gesetzesvorhaben der Bundesregierung gestrichen werden. „Die vorgesehenen Änderungen bilden eine erhebliche Schwächung der Sozialen Selbstverwaltung. Der bisherige Grundsatz, die Parität von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern, wird insbesondere im „MDK-Reformgesetz“ massiv in Frage gestellt und ein Ungleichgewicht in der Ausgestaltung der Interessen- und Stimmenanteile geschaffen. Dies ist ein unbegründetes Misstrauensvotum gegen die Kranken- und Pflegekassen und ihre Selbstverwaltung! Der Gesetzesentwurf geht damit einen weiteren Schritt in Richtung Zentralismus.
Wir sehen die unabhängige Arbeit des MDK gefährdet und fürchten den Einfluss von Partikularinteressen. Über Sozialwahlen haben schließlich die Menschen ihre Vertreter in der Selbstverwaltung gewählt. Die Sozialwahl soll den Versicherten und Arbeitgebern die Mitbestimmung über die Arbeit der Sozialversicherungsträger ermöglichen. Die Selbstverwaltung trifft lebensnahe Entscheidungen und ist die Stimme des Beitragszahlers! Die bisherige Teilhabe der Patienten- und Betroffenenvertreter in den Beiräten der Medizinischen Dienste hat sich schließlich lange und gut bewährt.“