Magdeburg, 23. September 2022 - Vertretend plädieren die beiden Vorsitzenden des Verwaltungsrates, Uwe Runge und Hans-Jürgen Müller, dafür, dass nicht die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler der Krankenversicherungen allein die finanziellen Belastungen aus der letzten Legislaturperiode, den fehlenden Strukturreformen sowie den gestrichenen Kontrollmöglichkeiten stemmen müssen. „Damit wird weder eine Finanzierungslücke geschlossen, noch wird die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nachhaltig finanziell stabilisiert“, lautet ihr Fazit.
Runge und Müller berichten, dass auch Vertreter aus Wirtschaft und medizinnahen Bereichen Sachsen-Anhalts vor den Folgen für die Gesundheitsversorgung durch milliardenschwere Einsparungen des Bundes warnen. So fordert die „Gesundheitsallianz“ die Mitglieder des Bundestages auf, sich für eine nachhaltige und stabile Finanzierung einzusetzen. Laut Runge „plant die Regierung für den Bundeshaushalt 2023, dem Gesundheitssystem bis zu 40 Milliarden Euro zu entziehen. Allein das GKV-Finanzierungsstabilisierungsgesetz soll den Bundeshaushalt um 12 Milliarden Euro entlasten und diesen Betrag auf die Versicherten und ihre Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber abwälzen. Das Geld würde zur Gesundheitsversorgung der Bevölkerung nicht mehr zur Verfügung stehen! Dabei sollte es Aufgabe unserer Bundesregierung sein, auch in schwierigen Zeiten die Verantwortung für ein stabil finanziertes Gesundheitswesen zu übernehmen. Wir fordern im Sinne unserer Versicherten ein sorgfältiges Handeln der Politik“.
Hans-Jürgen Müller verweist zudem darauf, dass bereits nachhaltige Finanzierungskonzepte vorliegen. „Die Innungskrankenkassen haben bereits im August anhand von drei Bausteinen dargestellt, wie die Finanzierungslücke in der GKV schnell und dauerhaft geschlossen werden kann: Über die Nachjustierung und Dynamisierung des Bundeszuschusses für versicherungsfremde Leistungen, die Ausweitung der Steuerfinanzierung auf Basis der gesundheits- bzw. umweltbezogenen Lenkungssteuern (Bsp. Partizipation bei Alkohol- und Tabaksteuer) sowie der Abkehr vom alleinigen Lohnkostenmodell durch Beteiligung der Digital-/Plattformökonomie (Bsp. Digitalsteuer) an den Kosten der Sozialversicherung“.