Saarbrücken, 18. Dezember 2018 - 2015 wurde allen Versicherten ein gesetzlicher Anspruch zur Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung bei planbaren operativen Eingriffen eingeräumt. Heute, fast vier Jahre später, existiert dieser Anspruch noch immer nur auf dem Papier. Die IKK Südwest hat diese Lücke bereits 2014 mit einer orthopädischen Zweitmeinung für ihre Versicherten gefüllt.
Die einzigen Indikationen, die bisher hier zugelassen wurden, sind die Entfernung der Gebärmutter und der Mandeln. Gerade erst hat der zuständige gemeinsame Bundesausschuss die Kriterien festgesetzt, nach denen sich Ärzte registrieren lassen können, um die Leistung für diese Indikationen zu erbringen. Obwohl seit vielen Jahren beispielsweise über die stetig steigende Zahl der Hüft- und Knieprothesen und die Gründe hierfür diskutiert wird, haben Versicherte immer noch keine Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung bei diesen lebensverändernden Eingriffen. Es ist auch nicht absehbar, wann es gelingt, diese Leistung anzubieten.
Ein interdisziplinäres Team führt beim Zweitmeinungsverfahren der IKK Südwest ein persönliches Gespräch und die notwendigen Untersuchungen durch. „Es war uns wichtig, neben der ärztlichen Beurteilung auch das Fachwissen der beteiligten Spezialisten wie Physiotherapeuten zu nutzen. Nur so erhalten Patienten eine umfassende Beratung über die Notwendigkeit des Eingriffs und mögliche Behandlungsalternativen. Es erfolgt keine Beurteilung nur aufgrund der Aktenlage“, so Dr. Lutz Hager, Geschäftsführer der IKK Südwest. „Die Erfahrungen unserer Versicherten und unsere Auswertungen bestätigen klar den Bedarf für eine solche Leistung“, erklärt Prof. Dr. Loth. „Wir sind froh, dass wir hier gemeinsam mit unseren Partnern unseren Versicherten diese Leistung anbieten.“
Mehr Infos zum Zweimeinungsverfahren, das die IKK Südwest ihren Versicherten anbietet, finden sich auf der Homepage unter http://bit.ly/2r9Pw3k