Eine Krankenhausreform unbedingt – aber nicht auf den Schultern der Beitragszahlenden!

Innungskrankenkassen zum bundesweiten GKV-Tag Krankenhausreform

Die ersten Quartalszahlen aus diesem Jahr haben es gezeigt: Die Kosten für die stationäre Versorgung steigen weiter rasant an, dabei stagnieren die Fallzahlen und die stationäre Auslastung liegt seit der COVID-Pandemie auf niedrigem Niveau. „Eine Krankenhausstrukturreform ist dringend erforderlich. Ein ‚Weiter so‘ kann es nicht geben“, stellt Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V., fest. „Ziel der Reform muss die Sicherstellung einer bedarfsnotwendigen und qualitätsorientierten Versorgung der Patientinnen und Patienten sein. Hierfür muss es zwingend eine Konzentration der Versorgung und Bereinigung der Strukturen geben.“

Sein Kollege, der Vorstandsvorsitzende Hans-Jürgen Müller, ergänzt: „Wer Gelegenheitsversorgung weiter zulässt oder akzeptiert, dass medizinisch nicht angezeigte Leistungen erbracht werden, um finanzielle Defizite abzuarbeiten, die unter anderem deshalb entstanden sind, weil die Länder ihrer Finanzierungsverantwortung schon seit Jahren nicht gerecht werden, der versagt sich an den Patienten.“

Besonders stark kritisieren die Innungskrankenkassen die geplante Finanzierung der Krankenhausreform. „Es ist nicht hinnehmbar, dass die Krankenhausstrukturreform maßgeblich zu Lasten der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler finanziert werden soll“, stellt Hans Peter Wollseifer fest. Damit werde wieder einmal – verfassungsrechtlich höchst bedenklich – die Finanzverpflichtung der Länder auf die Beitragszahlenden und gesamtgesellschaftliche Aufgaben auf die gesetzliche Krankenversicherung abgewälzt“, erläutert er.

Beide Vorstandsvorsitzenden monieren den Wegfall der Einzelfallprüfung bei Krankenhausrechnungen. „Für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bedeutet dies eine massive Belastung und Kostensteigerung. Der schon mit dem MDK-Reformgesetz eingeschlagene Irrweg wird weiter verfolgt! Das versteht niemand mehr“, sagt Müller.

Die Krankenhausreform wurde vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) ursprünglich für die GKV als ausgabenneutral ausgewiesen. Im Referentenentwurf ist gar von einer Entlastung die Rede. „Die vom BMG genannten Zahlen sind doch völlig aus der Luft gegriffen! Mit diesen ‚Luftbuchungen‘ soll doch eher die – verfassungsrechtlich höchst fragwürdige – hälftige Finanzierung des Transformationsfonds mit 25 Milliarden Euro gerechtfertigt werden!“, so Müller.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf liege weniger eine Struktur-, denn eine Finanzierungsreform zu Gunsten der Bundesländer und zu Lasten der Versorgungsqualität sowie der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler der GKV vor. „Der jetzige Gesetzentwurf führt nicht dazu, dass die aufzubringenden finanziellen Mittel in eine bedarfsgerechte und qualitätsgesicherte Versorgung fließen, sondern dass überkommene Strukturen mit Beitragsgeldern konserviert werden“, betonen die Vorstandsvorsitzenden. Sie fordern vom Gesundheitsministerium, die in der aktuellen Form auf den Weg gebrachte Krankenhausstrukturreform noch einmal grundlegend zu überdenken und gemeinsam mit den Partnern der Selbstverwaltung und den Ländern an den entscheidenden Stellen neu zu justieren.

#GKVTag
Die 95 gesetzlichen Krankenkassen haben ein gemeinsames Ziel: die gesundheitliche Absicherung ihrer über 73 Millionen Versicherten. Sie setzen sich dafür ein, dass die Beiträge ihre Versicherten und deren Arbeitgebenden für eine hochwertige und zugleich wirtschaftliche Versorgung verwendet werden – und dass Ausgaben für Gesundheit fair verteilt werden. Alle gesetzlichen Krankenkassen stehen aus Überzeugung hinter einem Solidarsystem, das heute 90 Prozent der Bevölkerung absichert – unabhängig von Alter, Einkommen oder Krankheitsrisiko. Einmal im Quartal weisen die Krankenkassen am #GKVTag gemeinsam auf zentrale Anliegen der gesetzlichen Krankenversicherung und ihrer Versicherten hin.

Der IKK e.V. ist die Interessenvertretung von Innungskrankenkassen auf Bundesebene. Der Verein wurde 2008 gegründet mit dem Ziel, die Interessen seiner Mitglieder und deren 5,1 Millionen Versicherten gegenüber allen wesentlichen Beteiligten des Gesundheitswesens zu vertreten.