Es ist unverständlich, warum einige Beteiligte, auch aus dem Lager der gesetzlichen Krankenversicherung, hier die finanziellen Interessen der Arzneimittelhersteller unterstützen. Der Vorschlag zur Änderung der Importförderklausel, wie er aktuell im Entwurf des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) enthalten ist, stellt nach Auffassung der Verbände eine gute und gezielte Weiterentwicklung dar.
Danach sollen, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Abschläge, bei Bezugsarzneimitteln mit einem Abgabepreis bis einschließlich 100 Euro der Preis des Importarzneimittels mindestens 15 Prozent niedriger sein. Kostet das Bezugsarzneimittel mehr als 100 und bis zu einschließlich 300 Euro, sind mindestens 15 Euro Preisabstand nötig, bei teureren Arzneimitteln muss der Import mindestens 5 Prozent günstiger sein. Durch die Neuregelung sollen auch bei hochpreisigen Arzneimittel zusätzliche Wirtschaftlichkeitsreserven erschlossen werden. Importe tragen damit auch weiterhin durch günstigere Preise zur Bezahlbarkeit der Arzneimittelversorgung bei.
Wer sie `mir nichts dir nichts´ in ihrer Bedeutung reduzieren möchte, muss darlegen können, wie er zusätzliche Belastungen der Versichertengemeinschaft vermeiden möchte. Nur ein weiter bestehender Wettbewerb führt zu Wirtschaftlichkeit in der Versorgung.