„Die Innungskrankenkassen begrüßen sehr, dass mit dem Gesetzesentwurf des GKV-Versichertenentlastungsgesetzes (GKV-VEG) nunmehr eine Reform des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) terminiert wird. Der Morbi-RSA in seiner bisherigen unfairen, intransparenten und manipulationsanfälligen Form gehört auf den Prüfstand. Es kann nicht angehen, dass sich die Schere der Unter- und Überdeckung zwischen den Kassenarten und der damit einhergehenden heterogenen Vermögenslagen immer weiter öffnet!
Wir fordern eine tiefgreifende Reform des Morbi-RSA. Wesentliche Aspekte einer gelungenen Reform sind für uns die Beschränkung auf schwerwiegende Erkrankungen, die Wiederherstellung der Präventionsanreize sowie die Gewährleistung einer einheitlichen Aufsichtspraxis. Positiv ist, dass mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) endlich Kodierrichtlinien verbindlich geregelt werden sollen. Im Hinblick auf einen manipulationsfreien Morbi-RSA begrüßen die Innungskrankenkassen ausdrücklich die im GKV-VEG vorgesehene rückwirkende Bereinigung der obligatorischen Anschlussversicherung-(OAV)-Meldungen.
Der Weg zu einer fundierten Reform ist aber lang, deshalb regen wir als kurzfristige Übergangsregelung eine Halbierung der Über- und Unterdeckungen für berücksichtigungsfähige Leistungsausgaben im Morbi-RSA nach dem Vorbild der Zuweisungen für Krankengeldausgaben an.“