„Die schon immer von uns Kassen beklagte unzeitgemäße Einschränkung der Datennutzung – selbst mit Zustimmung der Versicherten – wird endlich aufgehoben“ erklärt Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V. „Wir begrüßen die Möglichkeit zur Entwicklung digitaler Innovationen sowie zur Gestaltung individualisierter Versorgungsangebote.“ Hierin liegen Chancen für eine verbesserte Präventionsarbeit, wie etwa der Impfberatung.
Der Geschäftsführer des IKK e.V. betont zugleich: „Die Patientenhoheit hat oberste Priorität. Sie gilt es konsequent zu respektieren: Der Versicherte ist weiterhin Herr seiner Daten. Für die Kassen muss der verantwortungsvolle Umgang mit den Daten an erster Stelle stehen.“
Insgesamt zieht Hohnl das Fazit, dass dem Referentenentwurf die Erkenntnis zugrunde liege, die Digitalisierung benötige einen höchst dynamischen Rahmen im Gesundheitswesen. „Wenn Digitalisierung und Innovation in unserem Gesundheitssystem zum Nutzen der Versicherten etabliert und genutzt werden sollen, ist ein flexibles Agieren erforderlich. Diesem versucht der Entwurf des DVG gerecht zu werden. Das ist beachtlich.“