„Die Innungskrankenkassen begrüßen ausdrücklich die Bemühungen des Bundesgesundheitsministeriums, die Versorgung von Menschen mit intensivpflegerischem Betreuungsbedarf qualitativ auf bessere Füße zu stellen und gleichzeitig die sichtbar gewordenen Fehlsteuerungen im Versorgungsprozess zu beseitigen. Wenn zwei Drittel der Beatmungspatienten, die aktuell zu Hause oder in Beatmungs-WGs versorgt werden, von der künstlichen Beatmung entwöhnt werden könnten, dies aber in der Regel unterbleibt, weil das für Pflegeanbieter finanziell uninteressant ist, dann ist das ein versorgungspolitischer Skandal. Die finanziellen Fehlanreize und offensichtlichen Qualitätsmängel müssen dringend beseitigt werden!
In diesem Kontext erscheint der gewählte Ansatz ‚stationär vor ambulant‘ grundsätzlich sinnvoll. Doch ist er mit dem Blick auf die betroffenen Patientengruppen zu pauschal. Hier muss der Referentenentwurf nachgeschärft werden. Für die Frage, ob auch eine häusliche Versorgung von Beatmungspatienten in Betracht kommt, müssen per Gesetz medizinisch-pflegerischen Kriterien festgelegt werden.
Schließlich fordern die Innungskrankenkassen auch Nachbesserungen im RISG, um dem Abrechnungsbetrug in der Pflege entgegenzuwirken. Lücken sehen wir insbesondere bei der Herstellung von Transparenz über das in der Versorgung eingesetzte Personal. Wir wünschen uns hier mehr Prüfmöglichkeiten. Außerdem wäre eine bundesweite Betrugspräventions-Datenbank hilfreich.“