Die digitale Transformation des Gesundheitswesens muss konsequenter vorangetrieben werden. Dies fordern die Innungskrankenkassen von der künftigen Regierung. Dabei müssen die notwendigen Schritte unter Beteiligung der GKV diskutiert und qualitätsgesichert für die Versicherten umgesetzt werden. Den Innungskrankenkassen ist es ein besonderes Bedürfnis, ihre Versicherten auf dem Weg der Digitalisierung umfassend und qualitätsbasiert zu unterstützen. Dafür ist es erforderlich, dass die GKV als Kostenträger über einen entsprechenden Handlungsspielraum verfügt. Die datenschutzrechtlichen Vorgaben müssen zielführend gestaltet und Finanzierungsverpflichtungen gerecht verteilt werden, so die Innungskrankenkassen.
„Wir begrüßen sehr, dass die Bundesregierung in dieser Legislatur Tempo bei der Digitalisierung gemacht hat!“, sagt Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. „Wir Innungskrankenkassen sehen schon seit langer Zeit die Digitalisierung als ein wesentliches Element eines modernen, qualitativ hochwertigen und finanzierbaren Gesundheitssystems. Hierfür unterstützen die Innungskrankenkassen das Projekt „Digitaler Plan Bund“ für das Gesundheitswesen. Voraussetzung ist der konsequente Ausbau der Telematikinfrastruktur (TI) und die verpflichtende Anbindung aller im Gesundheitswesen tätigen Leistungserbringer.“
Hans-Jürgen Müller, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. fordert zudem: „Der Mehrwert der digitalen Versorgungslösungen muss sich in einer Verbesserung der Versorgungsqualität, der Patientenzufriedenheit und Lebensqualität sowie in einer verbesserten Wirtschaftlichkeit zeigen.“ „Aufgabe des BMGs an dieser Stelle ist es, einen einheitlichen und gemeinsamen Rahmen festzulegen. In diesem aber sind die Kassen für die Realisierung verantwortlich!“, erläutert Müller und erneuert damit die Kritik der Innungskrankenkassen an der Rolle und Finanzierung der gematik.
Bei allen digitalen Anwendungen ist für die Innungskrankenkassen entscheidend, dass der Datenschutz und die informationelle Selbstbestimmung gewährleistet sind. „Die Datenhoheit muss auch weiter allein beim Versicherten liegen“, so der Vorstandsvorsitzende. „Allerdings bedarf es einer intensiven Diskussion, inwieweit nachvollziehbare datenschutzrechtliche Anforderungen einer adäquaten Versorgung und Versorgungssteuerung entgegenstehen.“
Mehr Informationen und Hintergrundmaterial zum Themenbereich „Digitalisierung zielgerichtet vorantreiben“ sowie ein Video-Statement des arbeitgeberseitigen Verwaltungsratsvorsitzenden der BIG direkt gesund, Robert Leitl, finden Sie hier.
Das vollständige Positionspapier der Innungskrankenkassen zur Bundestagswahl 2021 kann hier abgerufen werden.