Das Gesundheitssystem und damit die soziale und gemeinsame Selbstverwaltung hat sich in der Belastungsprobe durch die Corona-Pandemie bis zum jetzigen Tag überzeugend leistungsfähig bewiesen: Handlungsnotwendigkeiten wurden kurzfristig und engagiert umgesetzt, Versorgungslücken rasch geschlossen. Um die Strukturen der Versorgung stabil zu erhalten, wurden kurzfristig Lasten bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bzw. dem Gesundheitsfonds abgeladen. Doch um die GKV weiterhin handlungsfähig zu halten, muss die Politik nun reagieren. Sie muss die finanzielle Stabilität der Krankenkassen sichern und die Kosten, bei denen kein Anspruch an die gesetzliche Krankenversicherung besteht, ausgleichen. Darin kamen die Delegierten der Innungskrankenkassen auf ihrer heutigen Mitgliederversammlung überein.
„Ohne gesetzliche Maßnahmen wird die gesetzliche Krankenversicherung als Resultat von absehbaren Mindereinnahmen und vorgegebenen Zahlungsverpflichtungen Ende diesen Jahres absehbar in einen Liquiditätsengpass geraten“, prophezeit Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. „Um die Liquidität der Krankenkassen zu sichern, muss die Liquiditätshilfe des Bundes an den Gesundheitsfonds für dieses Jahr in einen nicht rückzahlbaren Bundeszuschuss umgewandelt werden“, fordert Wollseifer, „damit die Sozialbeiträge nicht zur Bremse beim wirtschaftlichen Wiederhochfahren nach dem Lockdown werden“.
„Zur spürbaren Entlastung der Krankenkassen und Sicherung ihrer Liquidität ist es ebenfalls unabdingbar, versicherungsfremde Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsschutzes durch einen entsprechenden Bundeszuschuss auszugleichen“, erklärt Hans-Jürgen Müller, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. Er verweist unter anderem auf die nicht behandlungsbezogenen Ausgaben für symptomunabhängige Corona-Tests oder die Investitions- und Vorhaltekosten für Krankenhausbetten. „Gesamtgesellschaftliche Aufgaben dürfen auch in diesen besonderen Zeiten nicht ohne Kompensation auf die GKV und damit deren Beitragszahlende abgewälzt werden“, sagt Müller. „Es ist unsere Aufgabe als Selbstverwalter darauf aufzupassen, dass die Beiträge unserer Versicherten und Arbeitgeber verantwortungsvoll im Sinne unserer Mitglieder eingesetzt werden.“
Die Innungskrankenkassen stehen ohne Wenn und Aber zu ihrer Verantwortung bei der Bewältigung der Corona-Pandemie. Doch sehen sie auch, dass manche der aktuell in Eile beschlossenen gesetzlichen Regelungen durchaus verfassungsrechtlich bedenklich sein könnten. Die Delegierten der Mitgliederversammlung sehen es deshalb als notwendig an, spätestens nach der Corona-Pandemie alle getroffenen Regelungen hinsichtlich ihrer Wirkung zu überprüfen und die notwendige Transparenz über die Mittelverwendung zu gewährleisten.