„Bei den Innungskrankenkassen als unternehmensnahe Krankenkassenart ist die paritätische Selbstverwaltung aus Versicherten- und Arbeitgebervertretern seit jeher gelebte Praxis. Sie ist Ausdruck einer funktionierenden, demokratisch legitimierte Sozialpartnerschaft“, stellt Hans-Jürgen Müller fest, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. und arbeitnehmerseitiger Verwaltungsratsvorsitzender der IKK gesund plus. Die soziale Selbstverwaltung bilde die Basis, unterschiedlichen Interessen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern frei auszugleichen. „Die Aufgaben werden gleichwohl immer schwieriger und die Anforderungen immer höher“, gibt Müller zu bedenken. Gleichzeitig greife auch der Staat immer stärker in dieses System ein. „Die Politik darf die gelebte Sozialpartnerschaft in der Selbstverwaltung aber nicht beschneiden, andernfalls gerät dieses austarierte und hochkomplexe System in Schieflage“, warnt der Vorstandsvorsitzende. Mit Sorge betrachte man Bestrebungen, im Rahmen der Reform der Sozialwahlen beispielsweise die Anforderungen an die Listenträger abzusenken. „Listenträger dürfen nur Organisationen sein, die gesellschaftlich verankert sind. Reine Wahlvereine sind von der Wahl auszuschließen“, erklärt Müller.
Dass die Handlungsspielräume der Selbstverwaltung zunehmend beschnitten werden, ärgert auch Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. und arbeitgeberseitiges Verwaltungsratsmitglied der IKK classic. „Höhepunkt ist das mittlerweile in Kraft getretene GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz und die darin deutliche Ausweitung der Aufsichtsbefugnisse des Bundesgesundheitsministeriums.“ Wollseifer verweist darauf, dass die Selbstverwaltung auch gerade in der Krankenversicherung ein hohes Gut sei: Diese gelte es zu stärken, da von ihr nicht nur die Gesundheitsversorgung, sondern schlussendlich auch die Stabilität des Sozialsystems abhänge. „Wenn Richtlinien- und Satzungskompetenz unter Vorbehalt aufsichtsrechtlicher und politischer Erwägungen gestellt werden, wird das der Selbstverwaltung zugrundeliegende Subsidiaritätsprinzip ausgehöhlt. Die seit längerer Zeit fortschreitende Einschränkung von Handlungsspielräumen über alle bundesweiten Körperschaften kann aus Sicht der Innungskrankenkassen nicht die Antwort auf die zukünftigen Herausforderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung sein“, so Wollseifer.