„Die Innungskrankenkassen unterstützen das Ziel des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG), die Termin- und Wartezeitensituation in den deutschen Arztpraxen zu verbessern. Das im Referentenentwurf vorgesehene Maßnahmenbündel, etwa die Weiterentwicklung der Terminservicestellen, die 24/7-Erreichbarkeit der Notdienstnummer 116 117, die Ausweitung der Mindestsprechstundenzeit von 20 auf 25 Stunden und auch das vorgesehene Online-Angebot zur Terminvermittlung, begrüßen wir ausdrücklich.
Nicht akzeptabel für die Innungskrankenkassen ist allerdings, dass für die Finanzierung dieser Maßnahmen pauschal extrabudgetäre Vergütungen vorgesehen sind. Leistungen, die zum originären Sicherstellungsauftrag gehören, sind mit der Entrichtung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung durch die Krankenkassen schon heute abgedeckt. Zusätzliche Honorarvereinbarungen sind nur dann vertretbar, wenn sich über den Sicherstellungsauftrag hinaus Verbesserungen ergeben. Extrabudgetäre Anreize sind strategieanfällig und höhlen das System der ambulanten Vergütung aus. Sie führen nicht automatisch zu einer Aufwertung von GKV-Versicherten. Sinn und Zweck dieses Referentenentwurfs werden so verfehlt.
Bereits mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz werden den Krankenkassen Kosten übertragen, ohne ihnen gleichzeitig ausreichende Steuerungsoptionen einzuräumen oder die originäre Finanzierungsverantwortung zu berücksichtigen. Mit dem Versicherten-Entlastungsgesetz wird mit der sogenannten Abschmelzungsregel in die Finanzhoheit der Kassen eingegriffen. Eine nachhaltige und stringente Gesundheitspolitik sieht anders aus!“