Die Innungskrankenkassen kritisieren die Pläne der Bundesregierung im Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG), die anwachsenden Mehrkosten im Gesundheitssystem primär aus den Rücklagen der gesetzlichen Krankenkassen zu finanzieren. Sie fordern stattdessen die Politik auf, einen angemessenen Betrag für die Gegenfinanzierung der zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) abgestimmten Mehrbelastungen für die GKV bereitzustellen. Aktuell sieht der Kabinettsentwurf des GPVG, der am Montag in der Sachverständigenanhörung im Bundestag diskutiert wird, neben einem einmaligen Bundeszuschuss von fünf Milliarden Euro für 2021 den Rückgriff auf Finanzreserven der Krankenkassen in Höhe von insgesamt acht Milliarden Euro vor. Zusätzlich soll die gesetzlich zulässige Obergrenze für Finanzvermögen der Krankenkassen weiter abgesenkt werden.
„Die Bereitschaft des Bundes, lediglich fünf Milliarden Euro als Bundeszuschuss zu leisten, wälzt den Großteil der finanziellen Verantwortung auf die GKV und damit auf die Versicherten und Arbeitgeber ab!“, kritisiert Hans-Jürgen Müller, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. „Dass von den verbleibenden elf Milliarden Euro nun insgesamt acht Milliarden Euro aus dem Vermögen der Kassen abgeführt werden sollen, ist erneut ein massiver Eingriff in die Finanzautonomie der gesamten GKV.“ Dies sei ein fatales Signal an jene Krankenkassen, die Rücklagen wirtschaftlich vorausschauend und unter der Prämisse der Sparsamkeit gebildet hätten. Der Vorstandsvorsitzende mahnt: „So ein Vorgehen kann starke Fehlanreize für zukünftiges Kassenhandeln setzen.“
Einen deutlich höheren Bundeszuschuss fordert der IKK e.V.-Vorstandsvorsitzende Hans Peter Wollseifer. „Wir Krankenkassen haben in der Hochphase der Corona-Pandemie unseren Betrag zur Bewältigung der Krise geleistet und haben dabei auch gesamtgesellschaftliche Aufgaben zur Sicherstellung der Versorgung übernommen“, erklärt Wollseifer. „Dabei hat die GKV natürlich auf eine entsprechende Gegenfinanzierung der Regierung vertraut! Mit dem Maßnahmenpaket verfehlt die Bundesregierung das selbstgesteckte Ziel, die jüngst noch einmal bestätigte Sozialgarantie in Höhe von 40 Prozent zu halten.“ Das sei fatal mit Blick auf die wirtschaftliche Erholung nach den Corona-bedingten Einschränkungen.
Sollte es nicht zu einer deutlichen Anhebung des Bundeszuschusses zur Stabilisierung der Zusatzbeiträge in 2021 kommen, dann wäre ein Zugriff auf die Vermögen der Kassen unausweichlich. Dabei lehnen die Innungskrankenkassen aber das vorgeschlagene Berechnungsverfahren zur Höhe der aufzubringenden Mittel entschieden ab. „Die Innungskrankenkassen schlagen im Sinne einer Schadensbegrenzung stattdessen vor, den Eingriff in die Reserven zu begrenzen und dafür aber die Finanzreserven der Krankenkassen oberhalb des 0,8-fachen einer durchschnittlichen Monatsausgabe komplett zu solidarisieren“, erläutern die Vorstandsvorsitzenden. Der fehlende Betrag müsse aber zwingend über einen höheren Zuschuss aufgebracht werden.
Der Geschäftsführer des IKK e.V., Jürgen Hohnl, weist auf das Wettbewerbsmoment hin, das mit dem Vorschlag der Innungskrankenkassen verbunden wäre. „Damit könnte erreicht werden, dass bei der Umsetzung der Reform des Morbi-RSA die Kassen von einer angeglichenen Wettbewerbsposition starten“, sagt Hohnl und führt aus: „In Kombination mit den Regelungen im GKV-FKG könnte so der erforderliche Übergang vom Preis- hin zum Qualitätswettbewerb wirkungsvoll beschleunigt werden.“