„Der Krankenhaussektor ist der ausgabenstärkste des Gesundheitswesens, über die Reformnotwendigkeit ist man seit langem einig. Leider ist der Gesetzgeber auf Druck der Länder vielfach von den ursprünglichen und aus Sicht der Innungskrankenkassen richtigen Empfehlungen der Regierungskommission abgewichen, weshalb mit dem jetzigen Gesetzesentwurf des KHVVG nun weniger eine Struktur-, denn eine Finanzierungsreform übrig bleibt. So wird durch zahlreiche Ausnahmetatbestände die angestrebte Qualitätsverbesserung der stationären Versorgung und notwendige Konzentration der Leistungserbringung immer weiter verwässert, während die Finanzierung wieder einmal hauptsächlich auf den Schultern der Beitragszahler der GKV liegen soll – allein 25 Milliarden für den geplanten Transformationsfonds, der der Sache nach aus Steuergelder zu finanzieren wäre! Der Gesetzgeber ist deshalb hier und jetzt noch einmal eindringlich aufgefordert, sich auf die eigentlichen Ziele der Krankenhausreform zu besinnen.“