„Die Innungskrankenkassen sprechen sich schon lange für eine hausarztzentrierte Versorgung aus. Insofern begrüßen wir grundsätzlich das Ziel im vorliegenden, aber wieder einmal nur durchgestochenen, Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungs-stärkungsgesetzes (GVSG). Zweifel bleiben aber, weil auch hier, wie im KHVVG, über teure Finanzierungszusagen zu Lasten der Beitragszahlenden (u. a. Entbudgetierung und Vorhaltepauschalen Hausärzte) Veränderungen bewirkt werden sollen.
Über die Finanzwirkungen für die bereits finanziell angeschlagene GKV schweigt sich der Entwurf aus. Inwieweit sich die noch nicht näher bezifferten Einsparungen wirklich einstellen, bleibt abzuwarten. Stattdessen aber werden zwei Regelungen im Referentenentwurf die GKV erneut belasten: Zum einen wird für die Förderung von Medizinstudienplätze (wieder einmal) der Gesundheitsfonds herangezogen. Die Bedingung für die Förderung erscheint eher lapidar: Die Ärztinnen und Ärzte mögen doch bitte dann zehn Jahre in der vertragsärztlichen Versorgung, einem zugelassenen Krankenhaus oder einer zugelassenen Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung arbeiten! In entsprechenden Länderprogrammen wird zumeist gefordert, in unterversorgten, ländlichen Gebieten tätig zu werden. Zum anderen ist – überraschend – der Gesundheitsminister bezüglich der Streichung der Homöopathie als Kassenleistung nun offenbar doch eingeknickt.“