„Apotheken gehören selbstverständlich zu einer flächendeckenden Versorgung. Und was für Arztpraxen gilt, sollte auch hier gelten: Die Möglichkeiten der telepharmazeutische Anbindung sollten selbstverständlich genutzt werden können. Der Referentenentwurf zur Apothekenreform geht deshalb grundsätzlich in die richtige Richtung: Stichworte wie Delegation und Substitution sowie die Erweiterung digitaler Beratungsmöglichkeiten können dazu beitragen, in strukturschwachen und ländlichen Regionen die Apothekenversorgung zu stärken. Unabdingbare Voraussetzung hierfür ist aber Kostenneutralität und Zielgenauigkeit. Bei der Umstellung der Vergütungsbestandteile sollte eine Deckelung der einzelnen Beträge erfolgen. Angesichts der explodierenden Kosten für neue Medikamente ist eine prozentmäßige Vergütung unangemessen. Neuzulassungen von (Zweig-)Apotheken müssen auf unterversorgte Bereiche beschränkt werden können. ‚Light‘-Apotheken dürfen nicht in Konkurrenz zu jetzigen Apotheken treten. Alles andere wäre ein fataler Irrweg.“
Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V., erklärt im Vorfeld der Anhörung zum Apotheken-Reformgesetz (ApoRG)
Der IKK e.V. ist die Interessenvertretung von Innungskrankenkassen auf Bundesebene. Der Verein wurde 2008 gegründet mit dem Ziel, die Interessen seiner Mitglieder und deren 5,1 Millionen Versicherten gegenüber allen wesentlichen Beteiligten des Gesundheitswesens zu vertreten.