„Mit dem GVSG setzt sich die Linie der Gesetzesvorhaben fort, bei denen weniger die vorhandenen Strukturen nachhaltig und effizient ausgestaltet werden, sondern entweder Parallelstrukturen geschaffen oder mehr finanzielle Mittel ‚gießkannengleich‘ in die vorhandenen Strukturen fließen sollen. Angesichts der finanziellen Situation der GKV sind die Zurverfügungstellung von weiteren finanziellen Mitteln und die Abschaffung von Steuerungsoptionen der falsche Weg.
Zwar wurden aus dem Gesetzentwurf z. B. die viel diskutierten und aus Sicht der Innungskrankenkassen überflüssigen Gesundheitskioske gestrichen. Aber mit der Entbudgetierung der ambulanten hausärztlichen Leistungen, der jährlichen Versorgungspauschale zur Behandlung chronisch kranker Patientinnen und Patienten sowie der Vorhaltepauschale für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrages wird über Beitragsmittel verfügt, die nicht vorhanden sind. Gerade in den sich überschneidenden finanziellen Anreizsystemen sehen die Innungskrankenkassen die Gefahr der Strategieanfälligkeit und eine Belastung für die finanzielle Entwicklung – ohne dass die beabsichtigte Wirkung tatsächlich gesichert ist.
Aus Sicht der Innungskrankenkassen hat Minister Lauterbach es mit dem GSVG – wie auch schon mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) – nicht geschafft, die Versorgung der Patientinnen und Patienten und das Gesundheitssystem insgesamt zukunftsfest zu stärken.“