Der im Entwurf des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) geplante RSA-Ausgleichsmechanismus (Ist-Kosten-Ausgleich für Kinderkrankengeldzahlungen) sei geeignet, Wettbewerbsverzerrungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu verhindern, erklärten die fünf Kassenverbände. Die Neuregelung dürfe aber nicht wie geplant erst 2023 greifen, sondern müsse schon für 2021 gelten. Gleichzeitig muss der im laufenden Jahr bereits für diesen Zweck ergänzte Bundeszuschuss auch tatsächlich zuweisungserhöhend an die Kassen fließen und darf nicht in der Liquiditätsreserve verbleiben. Damit wäre automatisch gewährleistet, dass den Krankenkassen vor allem auch die zusätzlichen Belastungen durch das Corona-Kinderkrankengeld eins zu eins ersetzt werden.
Ist-Kosten-Ausgleich sachgerecht
Das Corona-Kinderkrankengeld erhalten berufstätige Eltern von ihrer Krankenkasse, wenn eines ihrer Kinder an einer COVID-19-Infektion erkrankt oder eine Kinderbetreuung coronabedingt zu Hause erforderlich ist. Der hierzu geplante Ist-Kosten-Ausgleich sei insgesamt sachgerecht, betonten die Kassenverbände. Von den Krankenkassen sei die Inanspruchnahme von Kinderkrankengeld generell nicht beeinflussbar. Auf die Höhe der entstehenden Kosten könnten sie daher nicht einwirken.
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