Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat im Jahr 2017 für präventive und gesundheitsfördernde Maßnahmen 5,8 Milliarden Euro ausgegeben. Darauf haben der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), der AOK-Bundesverband, der BKK Dachverband e. V., der IKK e. V., die KNAPPSCHAFT und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) anlässlich der Veröffentlichung des ersten Berichts der Nationalen Präventionskonferenz (NPK) hingewiesen. Vier Jahre nach Inkrafttreten des Präventionsgesetzes wird erstmals trägerübergreifend dargelegt, welche Leistungen die Sozialversicherungsträger zur lebens- und arbeitsweltbezogenen Prävention, Gesundheits-, Sicherheits- und Teilhabeförderung erbringen.
„Im Fokus des Reports steht das Jahr 2017 mit einem sehr begrenzten Blick auf einige wenige Präventionsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung“, erklärt Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes als derzeitiger Federführer im Namen der GKV-Verbände.
„Mit über 1,1 Milliarden Euro wurden Schutzimpfungen finanziert, gefolgt von 1,7 Milliarden Euro für die Früherkennung von Krankheiten. Außerdem konnten Leistungen der Krankenkassen zur Früherkennung von Krankheiten wie Darmkrebs weiterentwickelt werden. Dafür investiert die GKV rund 478 Millionen Euro. Deutlich erhöht haben sich die Investitionen in den Lebenswelten wie Kindergärten und Schulen (153 Mio. Euro), in Betrieben (158 Mio. Euro), für individuelle Präventionsangebote bei den Versicherten (208 Mio. Euro) und für präventive Leistungen für Pflegebedürftige in Einrichtungen der Langzeitpflege (8,5 Mio. Euro)“, so Franz Knieps.
Der Bericht macht aber auch sehr deutlich, dass Prävention und Gesundheitsförderung gesamtgesellschaftliche Aufgaben sind. Auf viele Faktoren, die sich entscheidend auf die Gesundheit der Menschen auswirken, wie etwa eine gesunde Umwelt, gute Bildungschancen oder die Teilhabe an Arbeit und Freizeit, haben vor allem Bund, Länder und Kommunen Einfluss. Die gesetzlichen Krankenkassen fordern deshalb, dass die Präventionsanstrengungen von Bund, Ländern und Gemeinden weiter verstärkt werden.
„Erfolge bei der Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie erreicht man nur, wenn Krankenkassen und andere Sozialversicherungsträger im Schulterschluss mit den verantwortlichen Politikbereichen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene gemeinsame Ziele verfolgen und jeder sich verpflichtet, seinen Anteil beizutragen. Nur so können die gesundheitlichen Folgen sozialer Benachteiligung sowie unterschiedlicher geschlechtsbezogener Belastungen verringert werden. Hierbei sind die gesetzlichen Krankenkassen genauso wie die übrigen Sozialversicherungsträger gerne bereit, Aktivitäten zu unterstützen“, so Franz Knieps.
Hintergrund: Am 25. Juli 2015 trat das Präventionsgesetz in Kraft. Damit sind die gesetzlichen Krankenkassen aufgefordert und nur sie sind verpflichtet, gemeinsam mit den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung und Unfallversicherung, den Pflegekassen, der privaten Krankenversicherung sowie weiteren relevanten Akteuren eine nationale Präventionsstrategie zu entwickeln.
Pressekontakte:
Michaela Gottfried, Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Tel.: 030/26931-1200, E-Mail: michaela.gottfried@ vdek.com
Dr. Kai Behrens, AOK-Bundesverband
Tel.: 030/346 46-23 09, E-Mail: kai.behrens@ bv.aok.de
Andrea Röder, BKK Dachverband e. V.
Tel.: 030/2700406-302, E-Mail: andrea.roeder@ bkk-dv.de
Iris Kampf, IKK e. V.
Tel.: 030/202491-32, E-Mail: iris.kampf@ ikkev.de
Dr. Wolfgang Buschfort, KNAPPSCHAFT
Tel.: 0234/304-82050, E-Mail: wolfgang.buschfort@ kbs.de
Dr. Erich Koch, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Tel.: 0561/85-12142, E-Mail: kommunikation@ svlfg.de