Anlässlich der außerordentlichen Mitgliederversammlung des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV) am 26. September 2019 in Berlin, fordern die oben genannten Kassenartenverbände die Mitglieder des Deutschen Bundestages dazu auf, Maßnahmen die zu einer weiteren Schwächung der Sozialen Selbstverwaltung führen, abzulehnen. Dies gilt insbesondere für die im Referentenentwurf des „Faire-Kassen-Wahl-Gesetz“ (GKV-FKG) vorgesehene Regelung, ehrenamtliche Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber im Verwaltungsrat des GKV-SV durch hauptamtliche Vorstandsmitglieder zu ersetzen. Dies würde eine Abschaffung der Sozialen Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung auf Bundesebene bedeuten.
Die Kassenartenverbände unterstreichen noch einmal die grundsätzliche Bedeutung der Sozialen Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Durch die Soziale Selbstverwaltung wirken Versicherte und Arbeitgeber direkt an wichtigen Entscheidungsprozessen im GKV-SV mit. Das ist gelebte Mitbestimmung und Demokratie. Mehr noch: Sie sind ein Garant dafür, dass dessen Beschlüsse gesellschaftlich akzeptiert, praxistauglich und ökonomisch vertretbar sind. Die Soziale Selbstverwaltung agiert dabei parteipolitisch unabhängig und trägt wesentlich zur Stabilität der sozialen Sicherungssysteme bei. Die Schwächung oder sogar Entfernung der ehrenamtlich aktiven Selbstverwalter aus dem zentralen GKV-SV-Entscheidungsgremium hätte zudem gravierende Folgen für die demokratische Legitimation weiterer wichtiger Institutionen des Gesundheitssystems, wie dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG), den Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) sowie die gematik. Die Kassenartenverbände fordern daher die Bundesregierung ausdrücklich auf, die gemeinsame und die Soziale Selbstverwaltung weiter zu stärken, wie es im Koalitionsvertrag vereinbart wurde.