Berlin, 7. Oktober 2024 - Vor dem Hintergrund der zunehmenden finanziellen Schieflage der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) fordern die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen und Pflegekassen die Ampelregierung erneut auf, unverzüglich für finanzielle Stabilität zu sorgen. Dazu gehört zwingend, der SPV die noch ausstehenden Mehrkosten aus der Corona-Pandemie in Höhe von mindestens sechs Milliarden Euro unverzüglich zurückzuzahlen. Die gesetzlich vorgesehene Erstattung pandemiebedingter Kosten ist nicht im vollen Umfang erfolgt. Ein Rechtsgutachten der Juristin Prof. Dagmar Felix im Auftrag der DAK hat eindeutig gezeigt, dass der Bund zu Unrecht auf die Beitragsgelder der SPV zurückgegriffen hat, um Maßnahmen der Pandemie wie Corona-Tests, Pflege-Boni etc. zu bezahlen. Auch die steuerliche Gegenfinanzierung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige – eine Maßnahme, die ebenfalls im Koalitionsvertrag steht – ist längst überfällig, denn auch hierbei handelt es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und keine Versicherungsleistung. Das würde die SPV zunächst kurzfristig entlasten. Gleichzeitig brauchen wir eine nachhaltige Finanzreform, um die SPV für die Zukunft aufzustellen.
Wenn die Bundesregierung nichts tut, steht die SPV Anfang des nächsten Jahres vor großen Liquiditätsproblemen. Bereits 2024 droht ein Defizit von 1,8 Milliarden und in 2025 von 3,5 bzw. 5,8 Milliarden Euro im worst case. Wenn die Bundesregierung weiter in der Tatenlosigkeit verharrt, bleibt als einziger Ausweg wieder einmal nur der Griff in die Taschen der Beitragszahlenden in Höhe von 0,2 bis 0,3 Beitragssatzpunkten. Nach Juli 2023 wäre das dann eine weitere Erhöhungswelle. Diese lehnen die Verbände der Pflegekassen ebenso wie mögliche Leistungskürzungen oder das Zurücknehmen von bereits versprochenen Dynamisierungen von Leistungsbeträgen ab.
Die Zeit drängt: Die Koalition muss Verantwortung zeigen gegenüber den pflegebedürftigen Menschen, deren Angehörigen und den Beitragszahlenden und der SPV als wichtige Säule des Sozialstaates.
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