„Die Innungskrankenkassen begrüßen den Referentenentwurf des Datennutzungsgesetzes als einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Zusammen mit dem Digital-Gesetz kann die Datennutzung tatsächlich beschleunigt und die Datenbasis verbreitert werden. Damit können die Krankenkassen ihre Rolle als CaseManager übernehmen und ihren Versicherten adäquate Versorgungsangebote unterbreiten. Als besonders wichtig erachten wir die Einrichtung der zentralen Lenkungs- und Koordinierungsstelle. Deren Arbeit und Zugriffe sollte über Veröffentlichungspflichten transparent gemacht werden. Eine Beteiligung der Kassen bei Gestaltung dieser Koordinierungsstelle halten wir für dringend geboten.
Des Weiteren halten wir eine gesetzlich verankerte Sanktionierung des Datenmissbrauchs für zwingend erforderlich. Damit würde dem Datenmissbrauch vorgebeugt, das Vertrauen der Versicherten bzw. Patientinnen und Patienten in die Gesundheitsdatennutzung gefördert sowie eine Rechtssicherheit für die Krankenkassen geschaffen.“
Hinweis für die Redaktionen:
Ein hochauflösendes Portraitfoto von Jürgen Hohnl finden Sie hier zum Download.