„Wir begrüßen den Kabinettsentwurf des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG) und des Digital-Gesetzes (DigiG). Sie bedeuten einen gravierenden Sprung in der Digitalisierung unseres Gesundheitswesens. Damit wird die elektronische Patientenakte (ePA) zum zentralen Sammelpunkt der Gesundheitsdaten. Dank der geplanten Opt-Out-Regelungen wird die Verfügbarkeit der Gesundheitsdaten beschleunigt und damit als Grundlage bzw. Datenquelle für deren weiteren Nutzung dienen. Jetzt sind die Hersteller der Praxissoftwaresysteme gefragt, damit die Daten der Patienten schnell und sicher in die ePA überführt werden können.
Die im Gesetz vorgesehene Nutzung der Daten für Auswertungen der Krankenkassen zur individuellen Früherkennung und zur Erkennung von Gesundheitsgefahren, ist aus unserer Sicht sehr positiv zu bewerten. Wir Krankenkassen können unsere Aufgabe als Versorgungsmanager übernehmen und unseren Versicherten adäquate, zielgenaue Versorgungsangebote unterbreiten. Endlich erhalten wir die Möglichkeit, datengestützte Auswertungen vorzunehmen, die dem individuellen Gesundheitsschutz unserer Versicherten, einer besseren Versorgung und der Patientensicherheit insgesamt dient.
Nach all der Kritik u. a. von Leistungserbringern an dieser Regelung, freut es uns, dass sich das Bundesgesundheitsministerium nicht hat beirren lassen und den Krankenkassen diese Möglichkeit endlich eröffnet. Jetzt können wir beweisen, dass wir damit verantwortungsvoll umgehen.
Sicherlich bleiben trotz dieses umfangreichen Digitalisierungspakets dennoch noch Fragen offen. Diese wollen wir bei unserer 28. Plattform Gesundheit zum Thema „Datennutzung“ am 8. November 2023 in Berlin diskutieren.“
Hinweis für die Redaktionen:
Ein hochauflösendes Portraitfoto von Jürgen Hohnl finden Sie hier zum Download.