Statement Jürgen Hohnl, Geschäftsführer IKK e.V., zur 1. Lesung des GHG im Bundestag

Anlässlich der ersten Lesung des „Gesundes-Herz-Gesetz“ (GHG) im Bundestag erklärt Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V.:

„Selbstverständlich unterstützen wir das Ziel, die Zahl der Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu verringern und schwere Verläufe bei Betroffenen zu vermeiden. Doch anstatt, wie im ‚Gesundes-Herz-Gesetz‘(GHG) vorgesehen, auf eine Medikamentierung und auf flächendeckende Screening-Maßnahmen zu setzen, sehen wir ein breites Spektrum von qualitätsgeprüften verhaltens- und verhältnispräventiven Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Krankheitsvorbeugung als den bewährten und besseren Weg an.

Der mit dem GHG vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) eingeschlagene Weg ist aus unserer Sicht ist ein fataler Irrweg! Das BMG verpasst, die Primärprävention im Rahmen von ‚Health in all Policies‘ auf ein neues und stabiles Fundament zu stellen und bringt z. B. mit den vorgesehenen Screenings stattdessen noch mehr gesunde Menschen in die ohnehin schon überfüllten Praxen. Im aktuellen Kabinettsentwurf wurden zwar die Lipidsenker aus der Anrechnung auf die Mittel für Präventionskurse herausgenommen, dennoch sollen die Primärpräventionsmittel der Krankenkassen weiterhin zweckentfremdet und für Arzneimittel zur Tabakentwöhnung, für erweiterte Gesundheitsuntersuchungen und deren Einladungsmanagement sowie für die Honorierung der Präventionsempfehlung umgewidmet werden. Das ist kritisch, wenn nicht gar ärgerlich. Das GHG ist kein kostenneutrales Gesetz, sondern ein fragwürdiger Verschiebebahnhof zu Lasten der individuellen verhaltensbezogenen Prävention. Die Kosten für Arzneimittel zur Tabakentwöhnung sollte über die Einnahmen des Staates aus der Tabaksteuer gegenfinanziert werden. Das würde Sinn machen!“

Der IKK e.V. ist die Interessenvertretung von Innungskrankenkassen auf Bundesebene. Der Verein wurde 2008 gegründet mit dem Ziel, die Interessen seiner Mitglieder und deren 5,1 Millionen Versicherten gegenüber allen wesentlichen Beteiligten des Gesundheitswesens zu vertreten.