Statement Jürgen Hohnl, IKK e.V.-Geschäftsführer, zur Anhörung Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz

Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V., erklärt im Vorfeld der Anhörung zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) im Gesundheitsausschuss:

„Die Bundesregierung hat es versäumt, die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nachhaltig finanziell abzusichern. Die diesbezüglichen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag wurden nicht umgesetzt, stattdessen werden weiterhin finanzielle Belastungen auf die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler geschoben. In Zeiten stark steigender Lohnnebenkosten, nicht zuletzt aufgrund der politisch indizierten Anstiege der Krankenkassenzusatzbeiträge, einer schwächelnden Konjunktur und ständig steigender Finanzforderungen der Leistungserbringer, besteht derzeit kein Raum mehr für gesetzliche Änderungen, die die finanziellen Belastungen der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler – der Versicherten, der Unternehmen sowie der klein- und mittelständischen Betriebe – weiter erhöhen. Dies gilt umso mehr, wenn die Verbesserungen der gesundheitlichen Versorgung mit den vorliegenden Maßnahmen zweifelhaft sind.

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird weder die Gesundheitsversorgung vor Ort in den Kommunen gestärkt noch die individuelle Gesundheitskompetenz erhöht. Stattdessen werden mehr finanzielle Mittel ‚gießkannengleich‘ in die vorhandenen Strukturen gegossen.

Insbesondere fehlgeleitet ist die mit dem Gesetz beabsichtigte Entbudgetierung der ambulanten hausärztlichen Leistungen. Hier werden Honorare für niedergelassene Hausärztinnen und Hausärzte erhöht, die aber nicht zu einer Versorgungsverbesserung führen, sondern das System nur teurer machen. Dazu wird über Beitragsmittel verfügt, die bei den Kassen nicht vorhanden sind. Gerade in den sich überschneidenden finanziellen Anreizsystemen sehen die Innungskrankenkassen die Gefahr der Strategieanfälligkeit und eine Belastung für die finanzielle Entwicklung – ohne dass die beabsichtigte Wirkung tatsächlich gesichert ist!“

Der IKK e.V. ist die Interessenvertretung von Innungskrankenkassen auf Bundesebene. Der Verein wurde 2008 gegründet mit dem Ziel, die Interessen seiner Mitglieder und deren 5,1 Millionen Versicherten gegenüber allen wesentlichen Beteiligten des Gesundheitswesens zu vertreten.