Die Reform des Morbi-RSA wird eine der Groß-Baustellen in der Gesundheitspolitik in 2019 sein. Sie hat der Gesetzgeber als Voraussetzung für die Abschmelzung der Rücklagen der Krankenkassen ab dem 1. Januar 2020 im GKV-Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) verankert. Das vom Bundesgesundheitsministerium angekündigte erste Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs lässt indes noch auf sich warten. Es soll nunmehr im Januar vorgelegt werden. Immer wieder hat der IKK e.V. auf die Probleme und die nötigen Korrekturen des jetzigen Morbi-RSA hingewiesen, zuletzt auf der 19. Plattform Gesundheit im November 2018.
„Aus Sicht der Innungskrankenkassen liegen die Stellschrauben für ein faires Ausgleichssystem auf der Hand“, erklärt IKK e.V.-Geschäftsführer Jürgen Hohnl. Notwendig sei die Beschränkung des Morbi-RSA auf schwerwiegende Erkrankungen und die Berücksichtigung von Präventionsaspekten. „Weiterhin sind Manipulationsresistenz und einheitliches Aufsichtshandeln zu stärken, damit es einen fairen Wettbewerb gibt.“ Nicht zuletzt gehe es auch um die Berücksichtigung von exogenen, von der Kasse nicht beeinflussbaren Faktoren. „Schließlich sehen wir Innungskrankenkassen auch das Thema ‚Compliance‘ als einen wichtigen Stützpfeiler eines nachhaltigen Morbi-RSA an“, erläutert Hohnl.
Doch jede Verzögerung der Morbi-RSA-Reform verstärkt die bestehende Schieflage, weil dadurch die Spreizung der Deckungsunterschiede bestehen bleibt. Die Innungskrankenkassen schlagen deshalb die Einführung einer Übergangslösung vor. Damit würden die Über-und Unterdeckungen für berücksichtigungsfähige Leistungsausgaben (bLA) auf Versicherten- und Kassen(arten)ebene halbiert. „Das schafft Spielraum für eine sorgfältig geplante und ausbalancierte RSA-Reform!“, so Hohnl.