Versicherungsfremde Leistungen
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt immer stärker auch Aufgaben, die nicht originär zur Versicherungsleistung einer Krankenkasse gezählt werden können. Ungeachtet des Umstands, dass die Leistungen an sich gerechtfertigt sind und an der gesellschaftlichen bzw. individuellen Bedeutung auch nicht gezweifelt wird, die Finanzierung der „versicherungsfremden" Leistungen alleine über die Beitragszahler in der GKV bleibt diskussionswürdig.
Aktuell werden die Aufwendungen der GKV für versicherungsfremde Leistungen mittels eines Bundeszuschusses in Höhe von 14 Mrd. € pauschal mitfinanziert. Auch wenn die Abgrenzung der Ausgaben mangels einer gesetzlichen Definition nicht immer möglich ist, bleiben Zweifel, ob der Bundeszuschuss eine ausreichende Gegenfinanzierung darstellt. Hinzu kommt, dass der gesetzlich fixierte Zuschuss immer wieder einmal zur Haushaltskonsolidierung abgesenkt wurde, so wurde er in diesem Jahr um 2 Mrd. € gekürzt.
Gerade auch mit Blick darauf, dass unter den aktuellen Finanzierungsregeln steigende Kosten alleine von den Mitgliedern zu tragen sind, weil der Arbeitgeberbeitrag gedeckelt ist, ist eine faire und verursachergerechte Finanzierung notwendig. Die Innungskrankenkassen sprechen sich deshalb für eine Steuerfinanzierung dieser Ausgaben aus.
Die Krankenkassen kommen für das Krankengeld bei der Betreuung eines kranken Kindes auf. Damit übernehmen sie eine wichtige Verantwortung bei der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. 2014 trugen die Kassen hier Zahlungen in Höhe von fast 200 Mio. € (195.679.795,01 €). Die Innungskrankenkassen gaben alleine über 24 Mio. € für diese Leistung aus.
Quelle: KV-45
2014 zahlten die Krankenversicherungen 628.743.981 € Mutterschaftsgeld, Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld und Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit aus Mutterschaftsgeld.
Quelle: KV-45
Mrd. €
Die beitragsfreie Familienversicherung ist ein Hauptanker der solidarischen Krankenversicherung. Aber sie hat ihren Preis: Etwa 17,3 Mio. beitragsfrei Familienversicherte im Jahre 2014 verursachten Gesundheitsausgaben (einschl. Verwaltungsausgaben) in Höhe von 23,74 Mrd. €.
Mrd. €
Schutzimpfungen, die früher vor allem über die Gesundheitsdienste der Länder geleistet wurden, schlugen 2014 mit 1,26 Mrd. € bei den Kassen zu Buche. 2013 waren es noch knapp 6 % weniger: 1,19 Mrd. €. Ein möglichst flächendeckender Impfschutz ist nicht nur wichtig in Bezug auf die geimpfte Person, sondern im Zusammenhang mit „Kohortenschutz“ für die, die nicht geimpft werden können.
Mio. €
Krankenkassen unterstützen ihre Versicherten mit Hilfen im Haushalt bei Rehabilitation oder Schwangerschaft sowie bei der Kinderbetreuung mit Leistungen im Wert von rund 182 Mio. € pro Jahr.
Mrd. €
Genaue Zahlen über den tatsächlichen Kostenumfang so genannter versicherungsfremder Leistungen gibt es nicht. Schätzungen zufolge betrug das Gesamtvolumen im Jahr 2011 rund 33,9 Mrd. €.
Mio. €
Die Ausgaben der GKV für Primärprävention beliefen sich im Jahr 2014 auf insgesamt 288. Mio. €, davon werden allein 31 Mio. € für die Prävention in Kindergärten, Schulen oder Seniorenheimen ausgegeben. Im Rahmen des Präventionsgesetzes zahlen die Kassen ab 2016 45 Cent pro Versicherten (31,86 Mio. €) für die Aufgaben einer nachgelagerten Behörde.
Mio. €
Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt einen Teil des Heimentgeltes für Pflege- bedürftige in einer vollstationären Einrichtung für behinderte Menschen. Solche Einrichtungen dienen der Förderung der Teilhabe an Arbeitsleben, schulischer Ausbildung oder Erziehung. In 2014 betrugen die Aufwendungen dafür 269 Mio. €.
Mrd. €
Die Finanzierung der Investitionskosten für Krankenhäuser wurde durch die Länder seit 1993 um 1,2 Mrd. € auf nur noch 2,7 Mrd. € in 2013 verringert. Die Krankenhäuser decken ihren Investitionsbedarf daher aus den Betriebskosten, die durch die Krankenkassen zu finanzieren sind. Diese Betriebskosten steigen seit 1993 unaufhörlich. Damals machten Investitionen noch 8,3 % der Gesamtausgaben für Krankenhäuser aus. In 2013 waren es nur noch 3,4 %. Für eine Investitionsquote von 8,3 % müssten die Länder Ihre Beteiligung um 3,7 Mrd. € bzw. 138 % erhöhen.
Quelle: Statistisches Bundesamt, KJ 1