Gestaffelter Mutterschutz

IKK e.V. und IKK Südwest engagierten sich gemeinsam mit Natascha Sagorski für die Anpassung des Mutterschutzgesetzes

Stand: Februar 2025

Eine Fehl- oder Totgeburt gehört zu den traumatischsten Ereignissen im Leben einer Frau. In Deutschland enden rund 26.000 Schwangerschaften jährlich in einer Fehlgeburt – etwa jede dritte Schwangere ist betroffen. 80 Prozent aller Fehlgeburten finden in den ersten 13 Wochen einer Schwangerschaft statt. Nach jetziger Rechtslage gibt es bei Fehlgeburten für Frauen, die ihr Kind bis zum letzten Tag der 23. Schwangerschaftswoche verlieren, keinen einzigen Tag Mutterschutz. Verlieren Mütter ihr Kind aber nur 24 Stunden später, also am ersten Tag der 24. Woche, stehen ihnen 18 Wochen Mutterschutz zu. Diese strikte, gleichwohl medizinisch völlig willkürliche Einteilung berücksichtigt aus Sicht der Innungskrankenkassen nicht angemessen die Situation der Frauen nach dem tragischen Erlebnis einer Fehlgeburt. Zumal Frauen, die ihr Kind in den ersten vier Monaten verlieren, oft nicht einmal automatisch krankgeschrieben werden. Dies ist umso unverständlicher, als dass laut einer Studie der IKK Südwest 60 Prozent der betroffenen Frauen Depressionen entwickeln, die diese massiv belasten und parallel zu langen Arbeitsausfällen und höheren Kosten führt.

Aus diesem Grund unterstützten die IKK Südwest und der IKK e.V. seit 2023 die Initiative der Münchner Autorin Natascha Sagorski, die sich nach ihren eigenen Erfahrungen nach einer Fehlgeburt für einen erweiterten Mutterschutz einsetzte: Frauen, die zwischen der sechsten und 14. Schwangerschaftswoche ihr Kind verlieren, soll ein mindestens vierzehntägiger Mutterschutz zustehen. Bei einer Fehlgeburt bis zur 23. Schwangerschaftswoche sollen es bis zu vier Wochen sein, von der 24. Woche an bis zu acht Wochen.

Das gemeinsame Engagement startete mit einem Parlamentarischen Abend in Berlin am 12. März 2024. Dort machten die Innungskrankenkassen deutlich, dass die Kosten kein Hemmschuh für die Umsetzung des gestaffelten Mutterschutzes sind. Denn selbst wenn 100 Prozent der Betroffenen den Mutterschutz in Anspruch nähmen, kämen nach Berechnungen des IKK e.V. auf die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) maximal Mehrkosten in Höhe von ca. 5 Millionen Euro zu. Sind es nur 50 Prozent der Betroffenen, sind es GKV-seitig nur noch 2,5 Millionen Euro. Auf die Umlagekasse kämen in diesem Fall dann noch 12,5 Millionen Euro zu. Der Parlamentarische Abend zeigte, dass ein breiter interfraktioneller Konsens bestand, die Ausweitung des Mutterschutzes auf politischer Ebene voranzutreiben. Doch trotz des politischen Willens bewegte sich anschließend erst einmal wenig.

Aus diesem Grunde initiierten dann Natascha Sagorski, die IKK Südwest, der IKK e.V. und die mkk – meine Krankenkasse die Medienkampagne „Leere Wiege – volle Arbeitskraft?“. Startschuss war hier ein Parlamentarisches Frühstück am 9. Oktober 2024 im „Lampenladen“ des Bundestags. Mehr als 30 Abgeordnete aus allen demokratischen Fraktionen folgten der Einladung, untern anderem Kirsten Kappert-Gonther (FDP), Melanie Bernstein (CDU), Sarah Lahrkamp (SPD) oder Gökay Akbulut (Die Linke).

Die Innungskrankenkassen, die mkk – meine Krankenkasse und Natascha Sagorski hatten sich als Ziel gesetzt, mit der Kampagne die Öffentlichkeit weiter für das Thema zu sensibilisieren und damit den Druck auf die Politik zu erhöhen. Sie wurde durch zahlreiche prominente Personen unterstützt, beispielsweise der Schauspielerin Collien Ulmen-Fernandes, der Schauspielerin Marie Nasemann, dem Musiker Philipp Grütering von der Band Deichkind, dem SPD-Parteivorsitzenden Lars Klingbeil oder den Abgeordneten Anja Karliczek (CDU), Katharina Schulze (Grüne) und Ulrike Bahr (SPD). Die Leuchtbildkampagne lief bundesweit in Bahnhöfen und Leuchtanzeigern vom Werbevermarkter Ströer.

Das Engagement von Natascha Sagorski, den Innungskrankenkassen und weiterer Partnerinnen und Partnern zahlte sich schließlich aus: Während nach dem Aus der Ampel-Koalition viele Gesetzesvorhaben verschoben oder ganz ad acta gelegt wurden, hat Ende Januar das Gesetz noch den Bundestag passiert: Am 30. Januar hat der Bundestag den Gesetzentwurf zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes beschlossen, am 14. Februar stimmte der Bundesrat zu, am 1. Juni 2025 wird der gestaffelte Mutterschutz nun endlich in Kraft treten.

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