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Der IKK e.V. setzt sich für die Stärkung des Selbstverwaltungsprinzips in der GKV und den Erhalt der Sozialwahlen ein.

Was bedeutet die Selbstverwaltung in der GKV?

Gesetzliche Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit einer Selbstverwaltung. Diese gewährleistet, dass die Gesundheitsversorgung der Versicherten der Lebenswirklichkeit entspricht und sachorientierte Entscheidungen getroffen werden. Zudem stellt die Selbstverwaltung in der GKV auch immer gelebte Sozialpartnerschaften  unter Beweis, da unterschiedliche Perspektiven und Interessen der verschiedenen Vertreter demokratisch – zumeist in Kompromissen – zugunsten des Allgemeinwohls zusammengebracht werden. Den gesetzlichen Handlungsrahmen für die Selbstverwaltung in der GKV steckt das Sozialgesetzbuch V ab.


Stimmen für die Selbstverwaltung


10 gute Gründe für die Selbstverwaltung

Selbstverwaltung ist wichtig, weil …

Quelle: www.soziale-selbstverwaltung.de

Sozialwahlen bei den Innungskrankenkassen

Ein wichtiger Baustein der Selbstverwaltung

Was meint gesellschaftliche Selbstverwaltung?

Grundsätzlich bezeichnet der Begriff „Selbstverwaltung“ in einer demokratischen Gesellschaft, dass die Bürgerinnen und Bürger an der Erfüllung öffentlicher Aufgaben selbstverantwortlich mitwirken. In vielen Bereichen, etwa in Kommunen, mittels berufsständischer Verbände, in kulturellen oder in sozialen Selbstverwaltungen regeln die Bürgerinnen und Bürger ihre Angelegenheiten weitgehend eigenständig.

Der Staat steckt durch Gesetze nur einen Handlungsrahmen ab und übt die Rechtsaufsicht aus. Die Bürgerinnen und Bürger wählen Vertreterinnen und Vertreter aus ihren eigenen Reihen, die ihren Alltagsproblemen nahe stehen und nützliche Erfahrungen einbringen können. Das verringert die Gefahr praxisfremder Planungen und Entscheidungen.

Die wichtigste Institution der sozialen Sicherung ist soziale Selbstverwaltung. Sie gründet auf der Einsicht, dass der Staat nicht alles regeln kann und entscheiden soll. Soziale Sicherung soll nicht nach staatlicher Kassenlage erfolgen. Andererseits darf der Einzelne bei der Absicherung sozialer Lebensrisiken wie Krankheit oder Altersversorgung nicht allein gelassen werden.

Die soziale Selbstverwaltung in Deutschland besteht aus fünf Säulen:

  • der Arbeitslosenversicherung (ALV),
  • der Pflegeversicherung (PV),
  • der Deutschen Rentenversicherung (RV),
  • der Gesetzlichen Unfallversicherung (UV) sowie
  • der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Die Aufgaben des Verwaltungsrats in der GKV

Wesentliches Organ in der Verwaltung einer jeden Krankenkasse ist der Verwaltungsrat. Er besteht aus Versicherten- und Arbeitgebervertretern, überwiegend paritätisch besetzt. Alle Mitglieder des Verwaltungsrats nehmen ihre Aufgaben ehrenamtlich wahr. Die Sozialwahlen finden alle sechs Jahre statt. Die nächste Wahl findet 2029 statt.

Der Verwaltungsrat hat wichtige Gestaltungsspielräume. Er legt nicht nur die Grundsätze der Unternehmenspolitik fest, sondern auch sozialpolitische Grundsatzpositionierungen zur Weiterentwicklung der solidarischen Krankenversicherung. Im Einzelnen mag es hinsichtlich der Aufgaben der Verwaltungsräte einzelner Kassen geringfügige Unterschiede geben, im Kern hat der Verwaltungsrat folgende Aufgaben inne: Der Verwaltungsrat einer gesetzlichen Krankenversicherung

  • beschließt die Satzung der Krankenkasse.
  • stellt den Haushaltsplan fest.
  • bestellt den Vorstand ein und handelt Vorstandsverträge aus.
  • überwacht den Vorstand und beschließt dessen Entlastung (Jahresrechnung).
  • vertritt die Krankenkasse gegenüber dem Vorstand.
  • regelt Erwerb, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken.
  • beschließt über die Auflösung oder die freiwillige Fusion der Krankenkasse.

Darüber hinaus trifft er alle Entscheidungen, die für die Krankenkasse von grundsätzlicher Bedeutung sind.

Die Wahl der Selbstverwaltung in der GKV

Demokratisch legitimiert werden die Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber in der Selbstverwaltung durch Wahlen. In der GKV konstituieren sich die Verwaltungsräte entweder durch die Ur-  oder mittels der Friedenswahl. Bei der Urwahl werden Beitragszahler, Rentner und Versicherte aufgerufen, ihre Vertreter durch Briefwahl zu wählen.

Bei der Friedenswahl hingegen kann auf eine Wahlhandlung verzichtet werden, vielmehr entsenden die Sozialpartner geeignete Vertreterinnen und Vertreter. Die Vorteile der Friedenswahl werden u.a. in der Entsendung von ausgewiesenen Experten sowie in einer hohen Repräsentativität der Sozialpartner, die bei der Urwahl nicht gewährleistet werden kann, gesehen.

Alle Mitglieder des Verwaltungsrats nehmen ihre Aufgaben ehrenamtlich wahr und können wiedergewählt werden. Die Sozialwahlen finden alle sechs Jahre statt. Die nächste Wahl 2029 statt.

Weitere Informationen zu den Sozialwahlen 2023 finden Sie auf den Internetseiten der einzelnen Innungskrankenkassen:

BIG direkt gesund

IKK Brandenburg und Berlin

IKK classic

IKK gesund plus

IKK - Die Innovationskasse

IKK Südwest

Trägerorganisationen der Selbstverwaltung

Die Trägerorganisationen der Selbstverwaltung bei den Innungskrankenkassen sind Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften, die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmer-Organisationen (ACA) sowie das Kolpingwerk Deutschland.

Mehr zum Thema

Positionspapier „Selbstverwaltung stärken“

Die kuk – zur Sozialwahl 2023

Stand: November 2022