Innungskrankenkassen: Gestaffelte Mutterschutzfristen zum Schutz von Frauen bei Fehlgeburten dringend notwendig und ethisch geboten

Beitrag Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V., und Hans-Jürgen Müller, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V., im Observer Gesundheit

 

Unstrittig ist, dass eine Fehl- oder Totgeburt zu den traumatischsten Ereignissen im Leben einer Frau gehört. Doch obwohl in Deutschland rund 26.000 Schwangerschaften jährlich in einer Fehlgeburt enden, ist das Thema in der Öffentlichkeit weitgehend mit einem Tabu belegt und die Frage des Schutzbedarfs der betroffenen Frauen wurde lange ignoriert. Deshalb ist es höchste Zeit, dass wir uns diesem Thema stellen und den Handlungsbedarf anerkennen. Denn als Gesellschaft müssen wir alles dafür tun, Entscheidungen von Frauen für ein Kind zu unterstützen. Gleichzeitig müssen wir uns dafür einsetzen, dass diese Entscheidung im beruflichen Kontext nicht zu einem Nachteil wird.

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Der IKK e.V. ist die Interessenvertretung von Innungskrankenkassen auf Bundesebene. Der Verein wurde 2008 gegründet mit dem Ziel, die Interessen seiner Mitglieder und deren 5,1 Millionen Versicherten gegenüber allen wesentlichen Beteiligten des Gesundheitswesens zu vertreten.